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Kommentar eines Users zum CIS Hebelplan und Carpediem

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Heinzinger und Shahin ein Team, wenn es darum geht sich das Geld anderer Leute zu holen. Diesen Eindruck hatte man in den letzten 4 Jahren.

Recht gehabt haben alle, die vor einer Anlage in das Produkt „CIS Hebelplan“ gewarnt haben. Shahin mit seiner Truppe „Carpediem“ hat dafür gesorgt das tausende Anleger das produkt gezeichnet haben, und heute vor den Scherben ihrer Investition stehen. Initiatoren wie Heinzinger und Vertrieben wie Carpediem gehört „das Handwerk“ gelegt. Rechtlich sicherlich schwierig, aber der Markt kann das ganz einfach regeln. Schließen sie bei diesen Herren und Unternehmen keine Kapitalanlage mehr ab.Das ist dann die Rechtsprechung des Marktes.Das verstehen die Herren mit absoluter Sicherheit. Raten wollen wir auch allen Zeichnern des CIS Hebelplanes sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um prüfen zu lassen, ob der Vermittler haftbar gemacht werden kann unter dem Aspekt der „Falschberatung

6 Kommentare

  1. @Dagobert.Duck

    Derzeit spitzt es sich ja richtig zu, wie man nachlesen kann;
    es gibt einige Gerichtsurteile (Gott sei Dank gegen den Verein) und die Betroffenen machen auch den Eindruck, dass sie an ihrem Recht und Geld festhalten, auch zurückholen.

    Ich hoffe dass alle, auch die die bereits bezahlt haben und die die derzeit wieder angeschrieben werden – Schadenersatzansprüche, Rückabwicklungsansprüche oder den Vertragsschluss widerrufen.

    Das ist unfassbar, was da mit den Leuten praktiziert wurde !!!

  2. Hallo,

    mach Dir keine Sorgen die machen damit kein Geschäft mehr, die Betroffenen werden acuh schlauer:

    „Eigentlich ist es nicht nötig sein Geld zu verschenken, da man vor so was von der verbraucherfreundlichen Rechtssprechung des Bundsgerichtshofes profitieren kann. Am 10.09.2012 wurde durch das AG Lingen Az 12C 621/12 die verlangten, angeblich fälligen 11% der im Fondsbeteiligungsvertrag genannten Zeichnungssumme des GHP 08, als unwirksam erklärt ! Außerdem existiert die CIS Group im Handelsregister nicht, wie sollen so rechtsverbindliche Erklärungen abgegeben werden oder Kostenpauschalen vereinnahmt werden? Die Gesellschaft die mit dem HRA 40699 im Textfuss angegeben wurde, wurde am 7.7.09 nach Eschborn verlegt und wäre eigentlich seither unter HRA 45234 anzugeben, wenn die Firma nicht am 06.2.12 im HRA Frankfurt gelöscht worden wäre.

    Mit anwaltlicher Unterstützung wäre evtl. ein Anspruch auf das „geopferte“ Geld möglich; durch ein Rückabwicklungs- bzw.Schadensersatzanspruch, oder sonstiges „(Falschberatung,..)

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