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Wenn der Gewinn Geld kostet

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Oftmals werden Verbraucher mit Glückwunschschreiben überhäuft oder erhalten Gewinnbenachrichtigungen mit der Information, sie hätten eine Reise gewonnen.

Diese soll dann auf einer Kaffeefahrt übergeben werden. Auch wenn der Reisegewinn vermeintlich kostenlos ist, verstecken sich darin meist andere Gebühren. „Vorsicht vor einer so genannten Beratungs- und Servicegebühr“, warnt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Hier zahlt man im Ergebnis dafür, dass man gewonnen hat.

Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Fallstricke bei Reisegewinnen: Eine Reise mit Übernachtung für eine Person in einem halben Doppelzimmer bedeutet nichts anderes, als dass man sich mit einer fremden Person ein Zimmer teilen muss oder noch draufzahlen soll. Vielfach bieten die Veranstalter auf diesen Reisen Ausflugsfahrten an, die entweder extra zu buchen und zu bezahlen sind oder die Teilnahme daran verpflichtend ist. Die Ausflüge führen dann ggf. zu Teppich- oder Lederwarenfabriken oder auch zu Schmuckhändlern. Nicht selten sind die Verkäufer dort so geschult, dass Verbraucher völlig überteuerte Produkte kaufen. Oftmals wird zu Hause der Kauf bereut. „Selbst wenn man diesen Vertrag widerrufen kann, ist noch lange nicht gesagt, dass man das gezahlte oder angezahlte Geld tatsächlich zurückerhält“, informiert Schmidt.

Quelle.VBZ Sachsen

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