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Unfälle mit Kollegen

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Unfälle auf privaten Feiern mit den Arbeitskollegen sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt insbesondere dann, wenn die Feier von den Kollegen selbst organisiert wurde, hat das Sozialgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen: S 98 U 794/08).

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