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Ein neuer Zehn-Punkte-Katalog der EU soll mehr Transparenz in die Vergleichsportale im Internet bringen. Unter anderem sollen diese Werbung klar kennzeichnen und Rankingkriterien deutlich machen.
In der vergangenen Wochen joggte Mark Zuckerberg noch strahlend durch das Brandenburger Tor, besuchte mehrere Unternehmen und sprach mit wichtigen Politikern in der Hauptstadt, doch nun hat Facebook in Deutschland gerade wenig Spaß.
Microsoft stand mit Windows 10 unter anderem aufgrund zahlreicher Datenerhebungen bereits des Öfteren in der Kritik. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun mit einer Klage die Lizenzbestimmungen des Betriebssystems ins Visier genommen, deren Umsetzung unzureichend sein soll.
Selbst bei variablen Stromtarifen lassen sich die Mehrkosten kaum kompensieren. Verbraucherzentralen sprechen von einem teuren Spielzeug.
Am 24.02.2016 trat das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts in Kraft. Unter anderem wird mit diesem Gesetz das Unterlassungsklagengesetz auf bestimmte Datenschutzrechtsverstöße durch Unternehmen erweitert. Datenschutz ist damit auch eines der Verbraucherschutzrechte.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte bereits im September letzten Jahres Klage gegen das Vergleichsportal Check24 eingereicht. Aktuell beschäftigt sich das Landgericht München I in einer mündlichen Verhandlung damit, ob das Portal unlauteren Wettbewerb betreibt.
Ein aggressiver Erpressungs-Trojaner verbreitet sich aktuell weiter rasant vor allem auf Computern in Deutschland. Der Sicherheitsexperte Kevin Beaumont zählte derzeit 5300 Neuinfektionen mit dem Windows-Trojaner "Locky" durch gefälschte E-Mails pro Stunde. Damit lag die Infektionsrate in Deutschland deutlich vor Ländern die den Niederlanden (2900) und den USA (2700).
ARD und ZDF fordern, aufgrund eines 2,2 Milliardenlochs in ihren Pensionskassen, einen Extra-Soli von den Gebührenzahlern.
Mit sensationellen Preisen wirbt die Internetseite habibi.de um Kundschaft: neue Laptops und Computer für unter 15 Euro oder Kaffeemaschinen für 2,50 Euro. Das Geheimnis hinter den unglaubwürdigen Preisen: eine Art Abo-Falle.
Eine Bausparkasse kann einen seit zehn Jahren zuteilungsreifen und vom Bausparer aber, zum entgehen der Zahlung der im Bausparvertrag vereinbarten Zinsen weiter besparten Bausparvertrag, zur Zinsersparnis kündigen.