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LeapLearning GmbH: Insolvenzantrag in Köln mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Köln hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LeapLearning GmbH mit Beschluss vom 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Grundlage ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 70g IN 34/26. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist unter HRB 124558 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird dann kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung der vorhandenen Werte an die Gläubiger.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiter verfolgen müssen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind dabei meist gering. Für Kunden mit noch offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist die Lage oft besonders schwierig, weil ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.

Folgen für das Unternehmen

Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Eintragung im Handelsregister vermerkt. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung aus dem Register erfolgen. Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Abweisung ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht geordnet bereinigt, sondern das Verfahren wird gerade nicht eröffnet.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Nutzung und Bereitstellung von Methoden und Lösungen für die KIgestützte Produktion von Lerninhalten und Trainingsprogrammen. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der LeapLearning GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern, also Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Betroffene sollten prüfen, ob sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen können und ob rechtlicher Rat sinnvoll ist. Wichtig ist, Fristen und mögliche weitere öffentliche Bekanntmachungen im Blick zu behalten.

Für Gläubiger gilt: Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Anmeldung beim Insolvenzverwalter. Wer Ansprüche geltend machen will, muss sich daher eigenständig um die Durchsetzung kümmern.

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