Eine Versicherung wird unter dem Namen eines bekannten Unternehmens angeboten, die Werbung stammt von diesem Unternehmen und auch der Kundenservice läuft über dessen Marke. Doch wer glaubt, dort tatsächlich versichert zu sein, kann sich täuschen. Denn hinter zahlreichen Versicherungsangeboten steht ein ganz anderer Anbieter, der für den eigentlichen Versicherungsschutz verantwortlich ist.
Genau diese mangelnde Transparenz nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jetzt ins Visier.
Mit einem neuen Rundschreiben will die Finanzaufsicht klarstellen, wie Versicherungsunternehmen bei sogenannten White-Label-Modellen ihre Identität gegenüber Kunden offenlegen müssen. Der Entwurf trägt den Titel „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“ und wurde am 28. Oktober 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Die Botschaft der Aufsicht ist eindeutig: Wer eine Versicherung abschließt, muss erkennen können, mit welchem Unternehmen der Versicherungsvertrag tatsächlich zustande kommt.
Für Verbraucher ist das weit mehr als eine Frage der richtigen Firmenbezeichnung. Es geht darum, wer im Versicherungsfall Leistungen schuldet, an wen sich Beschwerden richten und welches Unternehmen rechtlich für den vereinbarten Versicherungsschutz einsteht.
Eine bekannte Marke verkauft die Versicherung – ein anderes Unternehmen trägt das Risiko
White-Label-Versicherungen sind ein verbreitetes Geschäftsmodell.
Dabei entwickelt ein Versicherungsunternehmen ein Produkt, das von einem anderen Unternehmen unter dessen eigener Marke vermarktet wird.
Das Partnerunternehmen übernimmt häufig die sichtbare Rolle gegenüber den Kunden. Es gestaltet den Internetauftritt, bewirbt das Produkt und ist möglicherweise auch die erste Anlaufstelle bei Fragen.
Der eigentliche Versicherer bleibt dagegen im Hintergrund.
Für Verbraucher kann dadurch der Eindruck entstehen, dass sie den Versicherungsvertrag direkt mit dem Unternehmen abschließen, dessen Namen sie aus der Werbung kennen.
Tatsächlich ist der Vertragspartner auf Versichererseite jedoch ein anderes Unternehmen.
Solche Kooperationen sind nicht grundsätzlich unzulässig. Sie können wirtschaftlich sinnvoll sein und den Zugang zu Versicherungsprodukten erleichtern.
Problematisch wird es allerdings, wenn die Identität des tatsächlichen Versicherers nicht ausreichend deutlich gemacht wird.
Denn dann wissen Kunden möglicherweise gar nicht, wer ihnen im Schadensfall die vertraglich vereinbarten Leistungen schuldet.
Der Begriff „Risikoträger“ kann Verbraucher in die Irre führen
Ein besonderer Kritikpunkt der BaFin betrifft die Darstellung des Versicherers in den Vertragsunterlagen.
Nach Angaben der Finanzaufsicht wird das tatsächlich verantwortliche Versicherungsunternehmen bei White-Label-Angeboten häufig lediglich als „Risikoträger“ bezeichnet.
Für Fachleute aus der Versicherungsbranche mag dieser Begriff verständlich sein.
Für viele Verbraucher dürfte er dagegen wenig aussagekräftig sein.
Wer eine Police abschließt, möchte wissen, bei welchem Unternehmen er versichert ist. Die Bezeichnung „Risikoträger“ macht nicht zwingend deutlich, dass genau dieses Unternehmen der eigentliche Versicherer und damit Vertragspartner ist.
Die BaFin sieht deshalb die Gefahr, dass Kunden die rechtliche Konstruktion nicht richtig erkennen.
Das kann nach Auffassung der Aufsicht mit den gesetzlichen Informationspflichten kollidieren.
Versicherungsunternehmen müssen ihre Identität offenlegen und bei der Information ihrer Kunden die geltenden Anforderungen an Transparenz und Wahrheit beachten.
Das neue Rundschreiben soll verdeutlichen, wie diese Vorgaben bei White-Label-Konstellationen auszulegen sind.
Warum es wichtig ist, den tatsächlichen Versicherer zu kennen
Auf den ersten Blick könnte man meinen, es sei für Verbraucher gleichgültig, welches Unternehmen hinter einer Versicherung steht.
Schließlich komme es vor allem darauf an, dass der Versicherungsschutz funktioniert.
Doch die Identität des Versicherers kann erhebliche praktische und rechtliche Bedeutung haben.
Wer beispielsweise eine Leistung aus einer Versicherung beansprucht, muss wissen, welches Unternehmen für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich ist.
Auch bei Streitigkeiten über eine verweigerte Zahlung, eine Vertragskündigung oder die Auslegung bestimmter Versicherungsbedingungen ist die genaue Identität des Vertragspartners entscheidend.
Hinzu kommt, dass Verbraucher vor dem Vertragsabschluss die Möglichkeit haben sollten, sich über den Versicherer zu informieren.
Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob das Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt und welcher Versicherungsaufsicht es unterliegt.
Ebenso kann die Identität des Versicherers für die Einschätzung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Auswahl eines passenden Produkts relevant sein.
Ein bekannter Markenname des Vertriebspartners ersetzt diese Informationen nicht.
Vertrauen in die Marke ist nicht dasselbe wie Vertrauen in den Versicherer
White-Label-Modelle profitieren häufig davon, dass Verbraucher den Namen des vermarktenden Unternehmens bereits kennen.
Eine etablierte Marke kann Vertrauen schaffen.
Kunden verbinden mit ihr möglicherweise positive Erfahrungen, einen guten Kundenservice oder eine hohe wirtschaftliche Stabilität.
Dieses Vertrauen kann jedoch auf das Versicherungsprodukt übertragen werden, obwohl der eigentliche Versicherer ein anderes Unternehmen ist.
Das muss nicht nachteilig sein.
Ein im Hintergrund tätiger Versicherer kann ebenso zuverlässig und leistungsfähig sein wie ein bekannter Anbieter.
Entscheidend ist jedoch, dass Verbraucher die Rollen der beteiligten Unternehmen auseinanderhalten können.
Wer den Eindruck erhält, bei einem bestimmten Unternehmen versichert zu sein, obwohl dieses lediglich den Vertrieb oder andere Dienstleistungen übernimmt, kann seine Entscheidung auf einer falschen Vorstellung treffen.
Genau diese Gefahr will die BaFin mit ihrem Rundschreiben verringern.
Die BaFin will keine neuen Versicherungsprodukte verbieten
Die geplanten Vorgaben bedeuten nicht, dass White-Label-Versicherungen grundsätzlich verboten werden sollen.
Auch stellt die Finanzaufsicht nicht pauschal die Seriosität solcher Geschäftsmodelle infrage.
Im Mittelpunkt steht vielmehr die transparente Darstellung der bereits bestehenden rechtlichen Verhältnisse.
Die BaFin erwartet, dass Versicherungsunternehmen ihre gesetzlichen Informationspflichten auch dann erfüllen, wenn sie ihre Produkte über Partnerunternehmen unter fremden Markennamen vertreiben.
Dabei geht es insbesondere um die Identität des Versicherers sowie die gesetzlichen Anforderungen an eine wahrheitsgemäße und verständliche Information.
Das Rundschreiben soll die aufsichtsrechtlichen Erwartungen konkretisieren.
Es handelt sich damit nicht um eine neue gesetzliche Regelung, sondern um die Darstellung, wie die BaFin geltendes Recht bei White-Label-Modellen versteht und anwenden will.
Was sich für Versicherte verbessern könnte
Für Verbraucher könnte die geplante Klarstellung vor allem eines bewirken: mehr Orientierung vor dem Vertragsabschluss.
Künftig soll deutlicher erkennbar sein, welches Unternehmen tatsächlich Versicherungsschutz gewährt.
Das könnte Missverständnisse vermeiden, wenn eine Versicherung unter dem Namen eines Handelsunternehmens, einer digitalen Plattform oder eines anderen Vertriebspartners angeboten wird.
Wichtig wäre insbesondere, dass die Information nicht nur irgendwo im Kleingedruckten erscheint.
Denn eine formal vorhandene Angabe hilft wenig, wenn sie für durchschnittliche Kunden kaum auffindbar oder nur schwer verständlich ist.
Ob das endgültige Rundschreiben konkrete Anforderungen an die Platzierung, Gestaltung oder sprachliche Hervorhebung solcher Informationen enthalten wird, bleibt vom weiteren Konsultationsverfahren abhängig.
Fest steht jedoch bereits jetzt, dass die BaFin die Erkennbarkeit des tatsächlichen Versicherers stärker in den Mittelpunkt ihrer Aufsichtspraxis rücken will.
Welche Fragen Verbraucher vor dem Abschluss stellen sollten
Unabhängig vom neuen Rundschreiben können Kunden bereits heute darauf achten, wer hinter einem Versicherungsangebot steht.
Besonders bei Policen, die unter dem Namen eines Unternehmens außerhalb der klassischen Versicherungsbranche verkauft werden, lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen.
Entscheidend ist die Frage, wer ausdrücklich als Versicherer und Vertragspartner genannt wird.
Ebenso sollte klar sein, welche Aufgaben der Markenpartner übernimmt und an wen sich Versicherte im Leistungsfall wenden müssen.
Wenn in den Unterlagen lediglich ein „Risikoträger“ genannt wird, sollten Kunden klären, ob dieses Unternehmen der tatsächliche Versicherer ist.
Auch die Versicherungsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen sollten vor der Unterschrift beziehungsweise dem digitalen Vertragsabschluss sorgfältig gelesen werden.
Unklare Formulierungen sind ein guter Grund, nachzufragen.
Ein seriöses Versicherungsangebot sollte verständlich erklären können, welche Unternehmen beteiligt sind und welche rechtlichen Aufgaben sie übernehmen.
Wer haftet, wenn es im Schadensfall Probleme gibt?
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass das Unternehmen mit dem bekanntesten Logo automatisch für sämtliche Versicherungsleistungen verantwortlich sei.
Bei White-Label-Modellen kann die rechtliche Verantwortung jedoch anders verteilt sein.
Grundsätzlich kommt es darauf an, wer Versicherer und damit Vertragspartner ist.
Dieses Unternehmen schuldet die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen nach Maßgabe des Vertrags und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ein Vertriebspartner kann daneben eigene rechtliche Pflichten haben, beispielsweise im Zusammenhang mit Beratung, Vermittlung oder Kundeninformation.
Ob und unter welchen Voraussetzungen daraus eigene Ansprüche entstehen, hängt von seiner konkreten Rolle und den Umständen des Einzelfalls ab.
Verbraucher sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine bekannte Vertriebsmarke automatisch für alle Verpflichtungen des Versicherers einsteht.
Gerade bei größeren Schäden kann die genaue Unterscheidung entscheidend sein.
Was gilt für bereits abgeschlossene White-Label-Versicherungen?
Wer bereits eine solche Police besitzt, muss wegen des geplanten Rundschreibens nicht automatisch seinen Vertrag kündigen.
Die BaFin hat keine allgemeine Warnung ausgesprochen, wonach White-Label-Versicherungen grundsätzlich unsicher oder unwirksam wären.
Vielmehr geht es darum, die Identität des tatsächlichen Versicherers deutlicher offenzulegen.
Versicherte können ihre bestehenden Vertragsunterlagen prüfen und feststellen, welches Unternehmen als Versicherer genannt wird.
Wenn sich daraus nicht eindeutig ergibt, wer Vertragspartner ist, können sie beim Anbieter eine entsprechende Klarstellung verlangen.
Auch bei Fragen zur Zuständigkeit für Leistungsanträge oder Beschwerden sollte eine eindeutige Auskunft eingeholt werden.
Ob unzureichende Informationen im Einzelfall rechtliche Ansprüche begründen, lässt sich nicht pauschal beurteilen.
Dafür müssten die konkreten Vertragsunterlagen und die Umstände des Vertragsabschlusses geprüft werden.
Die Branche kann sich bis zum 25. November äußern
Die BaFin hat den Entwurf des Rundschreibens im Rahmen der Konsultation 11/2026 veröffentlicht.
Stellungnahmen können bis zum 25. November 2026 eingereicht werden.
Die Aufsicht nennt hierfür die E-Mail-Adresse konsultation-11-26@bafin.de.
Anzugeben sind das Geschäftszeichen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“.
Mit der Konsultation erhalten interessierte Kreise Gelegenheit, sich zu den vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Erwartungen zu äußern.
Erst nach Abschluss dieses Verfahrens steht fest, in welcher endgültigen Form das Rundschreiben veröffentlicht wird.
Deshalb sollte derzeit noch nicht behauptet werden, die geplanten Klarstellungen seien bereits als endgültiges Rundschreiben in Kraft getreten.
Mehr Transparenz ist überfällig
Die geplante Initiative der BaFin greift ein grundlegendes Problem moderner Finanzprodukte auf.
Verbraucher kaufen Versicherungen zunehmend nicht nur bei klassischen Versicherungsgesellschaften.
Sie begegnen entsprechenden Angeboten auch über digitale Plattformen, Handelsunternehmen und andere Marken.
Das kann den Zugang zu Versicherungsschutz vereinfachen.
Es kann aber zugleich dazu führen, dass die rechtliche Struktur eines Produkts für Kunden immer schwerer zu erkennen ist.
Gerade deshalb darf die Information über den tatsächlichen Versicherer nicht zur Nebensache werden.
Wer eine Versicherung verkauft, sollte verständlich erklären, wer den Vertrag erfüllt.
Denn ein Versicherungsvertrag ist ein langfristiges rechtliches Verhältnis, bei dem Verbraucher darauf angewiesen sind, ihre Ansprüche gegenüber dem richtigen Unternehmen geltend machen zu können.
Ein bekanntes Logo schafft möglicherweise Vertrauen. Entscheidend ist jedoch, welches Versicherungsunternehmen rechtlich hinter dem Schutzversprechen steht.