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Insolvenzantrag der RCH Hotelbesitz GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Schwerin hat den Antrag der RCH Hotelbesitz GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das geht aus einer amtlichen Bekanntmachung vom 28.10.2026 hervor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 580 IN 368/26. Als Sitz der Gesellschaft ist Kuhlen-Wendorf genannt, das Registergericht ist das Amtsgericht Schwerin mit der Registernummer HRB 13811.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt dann also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Nachricht. Ihre Forderungen werden nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gesammelt und geordnet bearbeitet. Wer noch Geld von der Gesellschaft bekommt, muss seine Ansprüche selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen in der Regel gering.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung mangels Masse ist in der Regel die Eintragung der Entscheidung im Handelsregister verbunden. Häufig folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für das Unternehmen bedeutet das jedoch nicht, dass offene Forderungen automatisch erledigt sind. Sie bleiben grundsätzlich bestehen und müssen von den Gläubigern eigenständig weiterverfolgt werden.

Im Unterschied zu einem eröffneten Insolvenzverfahren gibt es hier keinen Insolvenzverwalter, der Unterlagen sichert, Vermögen verwertet und die vorhandene Masse an die Gläubiger verteilt. Deshalb ist es für Betroffene besonders wichtig, selbst aktiv zu werden und Fristen im Blick zu behalten.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der RCH Hotelbesitz GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Es kann sinnvoll sein, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Betroffene sollten außerdem damit rechnen, dass die Durchsetzung ihrer Forderungen schwierig sein kann. Wer Ansprüche geltend machen will, muss dies selbst organisieren und sollte die eigene Lage daher möglichst schnell prüfen lassen.

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