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ENOVA Windpark Börger Ohe 1: Gewinn steigt auf 3,2 Millionen Euro – doch welche Risiken bestehen für Anleger?
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ENOVA Windpark Börger Ohe 1: Gewinn steigt auf 3,2 Millionen Euro – doch welche Risiken bestehen für Anleger?

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die ENOVA Windpark Börger Ohe 1 GmbH & Co. KG aus Börger im Landkreis Emsland hat im Geschäftsjahr 2023 einen deutlichen Gewinnanstieg erzielt. Nach dem veröffentlichten Jahresabschluss erwirtschaftete die Windparkgesellschaft einen Jahresüberschuss von rund 3,22 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es rund 1,13 Millionen Euro gewesen.

Damit hat sich der Jahresgewinn nahezu verdreifacht. Gleichzeitig stieg das ausgewiesene Eigenkapital deutlich, während die Gesamtverbindlichkeiten leicht zurückgingen.

Die am 26. Oktober 2026 veröffentlichte Ergänzung zum Jahresabschluss 2023 enthält allerdings auch wichtige Informationen zur Finanzierung des Windparks. Insbesondere sind die beiden Windenergieanlagen sowie zahlreiche Rechte und Ansprüche zugunsten der finanzierenden Bank besichert.

Für Kommanditisten ist deshalb nicht nur die erfreuliche Gewinnentwicklung relevant. Entscheidend sind auch die verbleibenden Kreditverpflichtungen, die vertraglich gebundenen Liquiditätsreserven und die Frage, welche Mittel tatsächlich für Ausschüttungen zur Verfügung stehen.

Ergänzende Veröffentlichung betrifft das Geschäftsjahr 2023

Zunächst ist eine zeitliche Einordnung wichtig.

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich nicht um einen aktuellen Jahresabschluss für 2025 oder 2026, sondern um eine Ergänzung der Veröffentlichung vom 29. November 2024.

Die ergänzende Veröffentlichung datiert vom 26. Oktober 2026.

Der zugrunde liegende Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Er wurde bereits am 6. September 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

Die Zahlen geben somit einen Einblick in die wirtschaftliche Lage zum Ende des Jahres 2023. Sie erlauben keine unmittelbare Aussage darüber, wie sich die Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2024, 2025 oder 2026 entwickelt hat.

Diese Unterscheidung ist insbesondere für Anleger von Bedeutung, die aus den veröffentlichten Kennzahlen Rückschlüsse auf die gegenwärtige Finanzlage ziehen möchten.

Die wichtigsten Finanzkennzahlen im Überblick

Kennzahl 2023 2022
Jahresüberschuss 3.216.133 € 1.125.469 €
Rohergebnis 5.106.483 € 2.353.489 €
Eigenkapital 5.814.748 € 3.408.615 €
Gesamtverbindlichkeiten 6.722.122 € 6.890.354 €
Bankverbindlichkeiten 5.550.000 € Nicht gesondert angegeben
Bank- und Kassenbestände 2.069.753 € 749.879 €
Bilanzsumme 12.936.969 € 10.463.581 €

Die Kennzahlen zeigen eine deutliche Verbesserung der ausgewiesenen Ertragslage im Geschäftsjahr 2023.

Allerdings enthält die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der gewählten Darstellungsform keine gesondert ausgewiesenen Umsatzerlöse.

Deshalb sollte das Rohergebnis nicht mit dem Umsatz der Gesellschaft gleichgesetzt werden.

Jahresüberschuss steigt um rund 186 Prozent

Der Jahresüberschuss erhöhte sich von 1.125.468,62 Euro im Jahr 2022 auf 3.216.132,67 Euro im Jahr 2023.

Das entspricht einem Anstieg um rund 185,8 Prozent.

Der Gewinnzuwachs betrug damit rund 2,09 Millionen Euro.

Auch das Rohergebnis verbesserte sich erheblich.

Es stieg von rund 2,35 Millionen Euro auf rund 5,11 Millionen Euro.

Die veröffentlichten Zahlen zeigen somit eine deutlich verbesserte Ertragslage im Jahr 2023.

Aus dem Jahresabschluss geht allerdings nicht hervor, welche konkreten Faktoren für diese Entwicklung verantwortlich waren.

Bei Windenergieprojekten können insbesondere die erzeugte Strommenge, die Windverhältnisse, die Anlagenverfügbarkeit und die erzielten Stromvergütungen eine wichtige Rolle spielen.

Welche dieser Faktoren den Gewinnanstieg im konkreten Fall verursacht haben, lässt sich aus den bereitgestellten Unterlagen nicht sicher ableiten.

Auch mögliche Sondereffekte können ohne weitergehende Erläuterungen nicht abschließend beurteilt werden.

Betriebskosten steigen ebenfalls

Der deutliche Gewinnanstieg bedeutet nicht, dass sämtliche Kosten der Gesellschaft gesunken wären.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von rund 568.113 Euro im Jahr 2022 auf rund 979.098 Euro im Jahr 2023.

Das entspricht einem Anstieg um etwa 72 Prozent.

Die Abschreibungen blieben dagegen mit 450.950 Euro unverändert.

Auch die Zinsaufwendungen entwickelten sich vergleichsweise stabil.

Sie gingen von 125.925 Euro auf 116.249 Euro zurück.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhten sich infolge der deutlich verbesserten Ertragslage von rund 83.033 Euro auf rund 344.053 Euro.

Trotz gestiegener betrieblicher Aufwendungen konnte die Gesellschaft ihren Jahresüberschuss erheblich steigern.

Für die Bewertung der langfristigen Wirtschaftlichkeit bleibt jedoch entscheidend, ob die hohe Ertragskraft auch in späteren Geschäftsjahren aufrechterhalten werden konnte.

Eigenkapital steigt auf 5,81 Millionen Euro

Ein weiterer auffälliger Punkt ist die Entwicklung des Eigenkapitals.

Zum 31. Dezember 2023 betrug es 5.814.747,87 Euro.

Ein Jahr zuvor hatte die Gesellschaft noch 3.408.615,20 Euro ausgewiesen.

Das Eigenkapital erhöhte sich somit um rund 2,41 Millionen Euro.

Das nominelle Kommanditkapital blieb mit 1.350.000 Euro unverändert und war nach den Angaben im Anhang vollständig eingezahlt.

Zusätzlich weist die Bilanz einen Gewinnvortrag von rund 1,25 Millionen Euro und den Jahresüberschuss von rund 3,22 Millionen Euro aus.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist für Anleger von Bedeutung, weil sie Hinweise auf die bilanziellen Finanzierungspuffer der Gesellschaft liefert.

Allerdings ist Eigenkapital nicht mit frei verfügbaren Zahlungsmitteln gleichzusetzen.

Ein erheblicher Teil des Gesellschaftsvermögens ist langfristig in Windenergieanlagen gebunden.

Zudem bestehen umfangreiche Sicherungsrechte zugunsten der finanzierenden Bank.

Eigenkapitalquote verbessert sich deutlich

Aus den veröffentlichten Bilanzwerten ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 eine rechnerische Eigenkapitalquote von rund 44,9 Prozent.

Im Vorjahr hatte sie bei rund 32,6 Prozent gelegen.

Die Quote verbesserte sich somit um etwa 12,3 Prozentpunkte.

Diese Entwicklung zeigt, dass das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme deutlich an Bedeutung gewonnen hat.

Eine höhere Eigenkapitalquote kann grundsätzlich die finanzielle Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens unterstützen.

Sie ist jedoch kein alleiniger Maßstab für die wirtschaftliche Sicherheit einer Beteiligung.

Insbesondere bei Windparkgesellschaften müssen die künftigen Einnahmen aus der Stromerzeugung, die Kreditfälligkeiten und die vertraglichen Verpflichtungen berücksichtigt werden.

Verbindlichkeiten von insgesamt 6,72 Millionen Euro

Die ENOVA Windpark Börger Ohe 1 GmbH & Co. KG wies zum Jahresende 2023 Verbindlichkeiten von insgesamt 6.722.122,39 Euro aus.

Davon entfielen:

  • 5.550.000 Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
  • 361.855,61 Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
  • 1.487,50 Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
  • 808.779,28 Euro auf sonstige Verbindlichkeiten.

Die gesamten Verbindlichkeiten lagen damit leicht unter dem Vorjahreswert von rund 6,89 Millionen Euro.

Besonders wichtig ist der Blick auf die Laufzeiten.

Von den Gesamtverbindlichkeiten waren rund 1,37 Millionen Euro innerhalb eines Jahres fällig.

Weitere 5,35 Millionen Euro hatten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Davon entfielen 2,95 Millionen Euro auf Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Gesellschaft verfügte somit über eine überwiegend längerfristige Finanzierungsstruktur.

Zwei Windenergieanlagen sichern die Bankfinanzierung

Nach den Angaben im Anhang dienen zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-115 am Standort Börger/Ohe als Sicherheiten für die Bankfinanzierung.

Die Sicherungsvereinbarungen umfassen darüber hinaus verschiedene technische Einrichtungen und Rechte.

Genannt werden insbesondere die Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen, Rechte an der Übergabestation sowie grundstücksbezogene Nutzungsrechte.

Hinzu kommen umfangreiche Abtretungen von Ansprüchen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen.

Dazu zählen unter anderem Ansprüche auf Stromvergütungen, Prämien, Ersatzleistungen sowie Rechte aus Versicherungs- und Wartungsverträgen.

Diese Vereinbarungen sollen die Position der finanzierenden Bank absichern.

Für Kommanditisten ist das relevant, weil die Sicherungsrechte im wirtschaftlichen Krisenfall Einfluss darauf haben können, welche Vermögenswerte zur Befriedigung welcher Gläubiger zur Verfügung stehen.

Der bilanzielle Wert der Windenergieanlagen ist daher nicht mit einem frei verfügbaren Vermögenswert für die Gesellschafter gleichzusetzen.

Liquiditätsreserven dürfen nicht vollständig ausgeschüttet werden

Der Jahresabschluss enthält wichtige Angaben zu vertraglich vorgesehenen Liquiditätsreserven.

Demnach ist zugunsten der finanzierenden Bank eine Liquiditätsreserve in Höhe von 376.000 Euro vorgesehen.

Diese Reserve soll insbesondere in windschwachen Jahren dazu dienen, mögliche Finanzierungslücken beim Kapitaldienst auszugleichen.

Sie steht ausdrücklich nicht für Ausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung.

Darüber hinaus beschreibt der Anhang ein Deckungsguthaben von 298.000 Euro für Rückbauavale.

Auch diese Mittel sind nach den Sicherungsvereinbarungen zweckgebunden und nicht für Gesellschafterausschüttungen vorgesehen.

Zusammen betreffen die genannten Sicherungsvereinbarungen somit Reserven beziehungsweise Deckungsbeträge von 674.000 Euro.

Allerdings lässt sich aus den Angaben nicht sicher ableiten, in welcher Höhe diese Beträge zum Bilanzstichtag tatsächlich bereits vollständig angespart und auf gesonderten Konten hinterlegt waren.

Die Darstellung beschreibt insbesondere die vertraglichen Verpflichtungen und Sicherungsmechanismen.

Bankguthaben steigt auf rund 2,07 Millionen Euro

Die ausgewiesenen Kassen- und Bankbestände erhöhten sich von rund 749.879 Euro zum Ende des Jahres 2022 auf rund 2.069.753 Euro zum 31. Dezember 2023.

Das entspricht einem Anstieg um rund 1,32 Millionen Euro.

Zusätzlich hielt die Gesellschaft Wertpapiere im Umfang von 305.000 Euro.

Nach dem Anhang handelt es sich dabei um als Liquiditätsreserve vorgehaltene Allianz-Schatzbriefe der Oldenburgischen Landesbank AG.

Die Verbesserung der ausgewiesenen liquiden Mittel ist für die Beurteilung der finanziellen Lage bedeutsam.

Allerdings muss zwischen vorhandenen Bankguthaben und frei verfügbaren Mitteln unterschieden werden.

Denn die Finanzierung sieht bestimmte Verpfändungen und zweckgebundene Reserven vor.

Aus dem bilanzierten Guthaben lässt sich deshalb nicht unmittelbar ableiten, welcher Betrag für Ausschüttungen an Kommanditisten zur Verfügung stand.

Rückbau der Windenergieanlagen ist finanziell abzusichern

Windenergieanlagen müssen nach dem Ende ihrer Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen zurückgebaut werden.

Für den Windpark Börger Ohe 1 enthält der Jahresabschluss Angaben zu entsprechenden Sicherheiten.

Dem Landkreis Emsland lag zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft in Höhe von 298.000 Euro als Sicherheit für den Rückbau der Windenergieanlagen vor.

Zusätzlich beschreibt der Anhang die vorgesehene Bildung eines verpfändeten Deckungsguthabens.

Die Rückbauabsicherung ist für die langfristige Projektbewertung von Bedeutung.

Denn die wirtschaftlichen Verpflichtungen eines Windparkbetreibers enden nicht automatisch mit der letzten Stromlieferung.

Auch Rückbaukosten und die dafür erforderlichen Sicherheiten müssen in der langfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Was bedeutet die Gewinnentwicklung für Kommanditisten?

Der Jahresüberschuss von rund 3,22 Millionen Euro ist aus Sicht der Ertragslage zunächst eine positive Kennzahl.

Allerdings ist ein handelsrechtlicher Gewinn nicht mit einer entsprechenden Ausschüttung an die Kommanditisten gleichzusetzen.

Ob und in welcher Höhe Gelder ausgeschüttet werden können, hängt unter anderem von der Liquiditätslage, den gesellschaftsvertraglichen Regelungen und den Bedingungen der Bankfinanzierung ab.

Die beschriebenen Sicherungsvereinbarungen sehen ausdrücklich vor, dass bestimmte Reserven nicht für Ausschüttungen verwendet werden dürfen.

Zudem müssen die fälligen Kreditraten und die laufenden Betriebskosten finanziert werden.

Der Jahresabschluss enthält keine ausreichenden Angaben, um die tatsächlich im Jahr 2023 vorgenommenen Ausschüttungen vollständig zu bestimmen.

Ebenso wenig lässt sich daraus eine verlässliche Prognose für zukünftige Ausschüttungen ableiten.

Steuerliche Betriebsprüfung noch nicht abgeschlossen

Im Anhang wird außerdem auf eine steuerliche Betriebsprüfung im Geschäftsjahr 2023 hingewiesen.

Nach den Angaben der Gesellschaft lag das Ergebnis dieser Prüfung zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor.

Daraus lässt sich weder eine steuerliche Beanstandung noch eine konkrete Nachzahlungsverpflichtung ableiten.

Eine steuerliche Betriebsprüfung ist für sich genommen kein Hinweis auf ein Fehlverhalten.

Für die wirtschaftliche Bewertung wäre allerdings von Interesse, ob sich aus dem späteren Abschluss der Prüfung finanzielle Auswirkungen ergeben haben.

Hierzu enthält das vorliegende Dokument keine weiteren Informationen.

Keine Arbeitnehmer bei der Projektgesellschaft

Nach den Angaben im Anhang beschäftigte die ENOVA Windpark Börger Ohe 1 GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2023 keine eigenen Arbeitnehmer.

Das ist bei Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien nicht ungewöhnlich.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung kann über externe Dienstleister beziehungsweise andere Gesellschaften organisiert werden.

Aus der fehlenden Beschäftigung eigener Arbeitnehmer lässt sich daher nicht ableiten, dass der Windpark nicht betrieben wurde.

Für die wirtschaftliche Beurteilung sind vielmehr die tatsächlichen Betriebsverträge, die anfallenden Kosten und die Leistungsfähigkeit der beauftragten Dienstleister entscheidend.

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