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Insolvenzantrag der ICG SeniCare Babenhausen GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ICG SeniCare Babenhausen GmbH mit dem Aktenzeichen 810 IN 1679/25 I-33- am 28.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung nennt als Sitz Frankfurt am Main und verweist auf das Register Frankfurt am Main, HRB 121506.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das oft eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen dann selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Wer offene Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte Unterlagen deshalb sorgfältig aufbewahren und prüfen, welche Schritte möglich sind.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren nicht eröffnet worden. In der Regel wird eine solche Gesellschaft anschließend aufgelöst und später gelöscht; außerdem erfolgt ein Eintrag im Handelsregister. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt in diesem Fall keinen Insolvenzverwalter, der die Ansprüche gebündelt bearbeitet oder eine Verteilung an alle Gläubiger organisiert.

Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich keine Aussage zu den Gründen der wirtschaftlichen Lage, zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten oder zu den Hintergründen des Antrags. Sicher ist nur: Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag am 28.10.2026 nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, Lieferanten oder andere Gläubiger sollten alle Belege, Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Schriftwechsel sofort sichern. Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte seine Unterlagen vollständig ordnen und prüfen lassen, welche Ansprüche bestehen. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen. Je schneller gehandelt wird, desto besser lassen sich mögliche Ansprüche dokumentieren und weiterverfolgen.

Für die ICG SeniCare Babenhausen GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main liegt damit eine amtliche Abweisung des Insolvenzantrags wegen fehlender Masse vor. Die Bekanntmachung vom 28.10.2026 ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass für ein reguläres Insolvenzverfahren nicht genug Vermögen vorhanden war.

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