Das Insolvenzgericht Ulm hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der V. & H. Eisbrenner UG (haftungsbeschränkt) mit Beschluss vom 27.10.2026 abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 2 IN 129/26. Der Sitz des Unternehmens ist Emerkingen, im Register ist Ulm mit der Nummer HRB 740333 genannt.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist ungünstig. Ihre Forderungen werden nicht in einem eröffneten Verfahren gesammelt und geordnet behandelt. Wer noch Geld von der Gesellschaft erwartet, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für das Unternehmen
Bei einer Abweisung mangels Masse wird das Verfahren nicht eröffnet. In der Praxis ist dies für eine Kapitalgesellschaft häufig ein schwerer Schritt. Üblicherweise folgt daraus eine Eintragung im Handelsregister; außerdem kann es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung kommen. Welche weiteren Register- oder Folgeschritte im konkreten Fall erfolgen, ergibt sich jedoch nicht aus der Bekanntmachung selbst.
Wichtig ist: In der Bekanntmachung geht es ausschließlich um die Abweisung des Insolvenzantrags. Angaben zu einer möglichen Ursache, zur Höhe von Forderungen, zu Umsätzen, Mitarbeitern oder zu einem Insolvenzverwalter enthält der Text nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, E-Mails, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall bestehen. Ein frühzeitiger Rechtsrat kann helfen, Fristen und Beweise zu sichern.
Für Gläubiger gilt ebenfalls: Unterlagen vollständig aufbewahren und eigene Schritte zur Anspruchsdurchsetzung prüfen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist eine geordnete Forderungsanmeldung über ein Insolvenzverfahren hier nicht möglich.