Das Insolvenzgericht Stuttgart hat im Verfahren 7 IN 1322/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ZS Management GmbH mit Sitz in Stuttgart am 27.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Veröffentlichung nennt als Registerangabe Stuttgart, HRB 794112.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverwalter bestellt. Dadurch gibt es keine geordnete Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger über ein eröffnetes Insolvenzverfahren.
Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering. Die amtliche Bekanntmachung sagt dazu nur, dass der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wurde; weitere Gründe nennt sie nicht.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer solchen Entscheidung wird die Eintragung im Handelsregister in der Regel entsprechend bekannt gemacht. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Auch dazu enthält die Bekanntmachung selbst keine weiteren Einzelheiten, sondern nur die Abweisung mangels Masse.
Wichtig ist: Es handelt sich um eine Entscheidung des Insolvenzgerichts Stuttgart im Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 IN 1322/26. Mehr steht in der amtlichen Veröffentlichung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die ZS Management GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und schriftliche Absprachen. Betroffene können ihre Ansprüche selbst prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Forderungen grundsätzlich eigenständig verfolgt werden.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand ist aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht ersichtlich. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.