Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der La Luna 27 GmbH & Co. KG abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3613 IN 2963/26 und ist vom 26.10.2026. Sitz des Unternehmens ist Berlin, die Handelsregister-Nummer lautet HRA 64017.
Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger gibt es damit kein reguläres Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnet und verteilt.
Für Betroffene ist das meist eine ungünstige Lage. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in der Regel nicht statt. Forderungen müssen dann grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden. Die Chancen auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind oft gering.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen nicht erledigt, aber sie hat erhebliche Folgen. Die Entscheidung wird im Handelsregister vermerkt. In der Regel führt sie zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Ein geordnetes Insolvenzverfahren mit Verwertung der vorhandenen Mittel findet jedoch nicht statt.
Wer offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftwechsel und sonstige Nachweise. Wer noch Leistungen offen hat, etwa bei bereits gezahlten Beträgen, Anzahlungen oder Gutscheinen, sollte prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie diese geltend gemacht werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen und alle Belege sorgfältig aufbewahren. Wenn größere Beträge betroffen sind oder Unsicherheit über das weitere Vorgehen besteht, kann Rechtsrat sinnvoll sein. Wichtig ist vor allem, keine Fristen zu versäumen und die eigene Forderung sauber zu dokumentieren.
Die amtliche Bekanntmachung vom 26.10.2026 betrifft die La Luna 27 GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin und das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) unter dem Aktenzeichen 3613 IN 2963/26.