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Irland: Zentralbank warnt vor JP-Morgan-Klon, Brokevo und CreditFlex

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die irische Zentralbank hat am 22. Oktober 2026 drei neue Warnmeldungen zu nicht zugelassenen Finanzangeboten veröffentlicht. Betroffen sind ein als „JP Morgan Chase“ auftretendes Klonangebot sowie die Anbieter Brokevo und CreditFlex.

Bei dem unter der Bezeichnung JP Morgan Chase auftretenden Angebot handelt es sich nach Angaben der irischen Zentralbank um einen sogenannten Klon. Dabei verwenden unbekannte oder nicht autorisierte Personen den Namen, die Unternehmensdaten oder andere Merkmale eines tatsächlich existierenden Finanzunternehmens, um gegenüber potenziellen Kunden vertrauenswürdig zu erscheinen.

Die Warnung richtet sich ausdrücklich gegen das nachgeahmte Angebot und nicht gegen den regulierten Finanzkonzern JPMorgan Chase. Vor einer Kontaktaufnahme oder Überweisung sollten deshalb nicht die Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Internetlinks verwendet werden, die in unverlangt zugesandten Nachrichten genannt werden. Kontaktdaten sollten unabhängig über die offizielle Internetseite oder das amtliche Register ermittelt werden.

Daneben warnt die Zentralbank vor Brokevo und CreditFlex. Beide Angebote werden von der Behörde als nicht zugelassene Unternehmen geführt. Sie besitzen demnach keine Erlaubnis der irischen Zentralbank, erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen in Irland anzubieten.

Geschäfte mit einem nicht zugelassenen Unternehmen können erhebliche Risiken mit sich bringen. Insbesondere besteht möglicherweise kein Zugang zu den Schutz- und Entschädigungssystemen, die bei regulierten Finanzdienstleistern greifen können. Auch die Einhaltung von Vorschriften über Kundengelder, Transparenz, Risikohinweise und Beschwerdeverfahren wird nicht in derselben Weise überwacht.

Menschen sollten besonders vorsichtig sein, wenn ein Anbieter unaufgefordert Kontakt aufnimmt, außergewöhnlich hohe oder angeblich sichere Renditen verspricht oder zu einer schnellen Einzahlung drängt. Ein weiteres Warnsignal liegt vor, wenn Zahlungen auf Konten geleistet werden sollen, deren Inhaber nicht mit dem angeblichen Vertragspartner übereinstimmt.

Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Dokumente übermittelt hat, sollte die eigene Bank unverzüglich informieren. Zudem sollten Kontobewegungen kontrolliert, Passwörter geändert und sämtliche Kommunikations- und Zahlungsnachweise gesichert werden. Bei übermittelten Ausweiskopien besteht zusätzlich die Gefahr eines späteren Identitätsmissbrauchs.

Die Warnmeldungen der Zentralbank stellen aufsichtsrechtliche Feststellungen über die fehlende Zulassung beziehungsweise einen möglichen Identitätsmissbrauch dar. Ob und in welchem Umfang strafbare Handlungen begangen wurden, muss gegebenenfalls von den zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden geklärt werden.

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