Das Insolvenzgericht Zweibrücken hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WSHS Bau GmbH mit Sitz in Zweibrücken abgewiesen. Betroffen ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 140/25. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht. Nach der Mitteilung ist der Beschluss vom 25.09.2026 rechtskräftig.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird also kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger über ein eröffnetes Verfahren.
Für Gläubiger ist das meist ungünstig. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen in der Regel gering. Auch wenn der Beschluss die Forderungen nicht automatisch erledigt, fehlt oft die Grundlage für eine geordnete Abwicklung im Insolvenzverfahren.
Folgen für das Unternehmen
Die Abweisung mangels Masse wird im Regelfall im Handelsregister nachvollziehbar. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht werden kann. Für das Unternehmen ist das ein schwerwiegender Schritt, weil kein reguläres Insolvenzverfahren mit Verwertung und Verteilung des Vermögens stattfindet.
Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich keine Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Lage, zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten oder zu einer Bewertung des Geschäftsmodells. Fest steht nur: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die WSHS Bau GmbH hat, sollte Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Schriftwechsel, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Belege zu Anzahlungen oder Gutscheinen. Betroffene sollten ihre Ansprüche eigenständig prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, Fristen zu beachten und weitere Schritte zeitnah zu klären.