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Insolvenzantrag gegen io-shield UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Magdeburg hat den Insolvenzantrag gegen die io-shield UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hohe Börde abgewiesen. Grundlage ist die Bekanntmachung vom 26.10.2026 unter dem Aktenzeichen 340 IN 322/26 (381). Nach der Mitteilung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, also nach § 26 Abs. 1 InsO.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es gibt dann kein reguläres Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und keine geordnete Verteilung des Vermögens an die Gläubiger.

Für Betroffene ist das oft ungünstig. Forderungen können dann nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren abgewickelt werden. Gläubiger müssen ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen; die Aussichten auf eine Zahlung sind in solchen Fällen meist gering. Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte Belege und Verträge sorgfältig sichern und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Angaben aus der Bekanntmachung

In der Veröffentlichung ist die io-shield UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hohe Börde genannt. Außerdem nennt die Bekanntmachung das Insolvenzgericht Magdeburg sowie das Aktenzeichen 340 IN 322/26 (381). Die Veröffentlichung nennt auch, dass die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden sind.

Weitere Schlüsse über Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftliche Hintergründe lassen sich aus der amtlichen Bekanntmachung nicht ziehen. Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, dass das Verfahren nicht eröffnet wurde, weil nach Auffassung des Gerichts keine ausreichende Masse vorhanden war.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Firma haben könnte, sollte alle Unterlagen sichern: Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel. Auch wer offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte diese Belege aufbewahren. Sinnvoll kann es sein, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um das weitere Vorgehen zu prüfen.

Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht. Damit ist die Abweisung des Insolvenzantrags offiziell bekannt gemacht worden.

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