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Bornemann Maschinenbau GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Insolvenzgericht Holzminden hat im Verfahren 10 IN 22/26 über das Vermögen der Bornemann Maschinenbau GmbH mit Sitz in Delligsen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht.

Nach dem veröffentlichten Beschluss ist am 23.07.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Außerdem hat das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das bedeutet für Laien: Über die Vermögenswerte der Firma darf nicht mehr frei verfügt werden. Solche Maßnahmen sollen das Vermögen bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts sichern.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die vorläufige Verwaltung durch das Insolvenzgericht soll dafür sorgen, dass das Vermögen der Gesellschaft geordnet bleibt. Die Geschäftsleitung kann nicht mehr ohne die im Beschluss vorgesehenen Grenzen handeln. Für Außenstehende ist wichtig: Es geht in dieser Phase nicht um eine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren, sondern um eine Absicherung des vorhandenen Vermögens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Johannes Franke mit Kanzleisitz in Hannover bestellt worden. Seine Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung genannt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Gläubiger kann die Bekanntmachung ein wichtiges Signal sein: Forderungen gegen die Gesellschaft werden in einem geordneten Verfahren behandelt. Wer Ansprüche gegen das Unternehmen hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens genau beobachten. Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Antragstellerin. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.

Für Kunden kann das bedeuten, dass Zahlungen, Lieferungen oder andere Erklärungen nur noch so abgewickelt werden sollten, wie es der Beschluss zulässt. Wer vertragliche Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte besonders sorgfältig prüfen, an wen und in welcher Form noch geleistet werden darf. Für Anleger oder sonstige Forderungsinhaber ist vor allem wichtig, Fristen und weitere gerichtliche Mitteilungen im Blick zu behalten.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten den Beschluss und spätere Mitteilungen des Insolvenzgerichts Holzminden genau lesen. Wer offene Forderungen gegen die Bornemann Maschinenbau GmbH hat, sollte Unterlagen geordnet bereithalten und auf weitere Hinweise im Verfahren achten. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Die Bekanntmachung bezieht sich ausdrücklich auf die Bornemann Maschinenbau GmbH mit Sitz in Delligsen und das Aktenzeichen 10 IN 22/26.

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