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Insolvenzverfahren gegen KHX Logistik GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Amtsgericht Krefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KHX Logistik GmbH mit Sitz in Willich unter dem Aktenzeichen 500 IN 366/26 am 26.10.2026 um 10:07 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung stammt vom Insolvenzgericht Krefeld. Nach dem Text wurde Rechtsanwalt Thomas Ellrich aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit einer solchen Anordnung sichert das Gericht das Vermögen des Unternehmens schon vor einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das soll verhindern, dass Werte beiseitegeschafft oder einzelnen Gläubigern bevorzugt zugutekommen. Für die KHX Logistik GmbH bedeutet das: Verfügungen über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Außerdem gilt ein Zahlungsverbot an die Schuldnerin. Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der KHX Logistik GmbH noch Geld schulden, dürfen nicht mehr einfach an die Firma zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner

Für Gläubiger ist wichtig: Bestehende Forderungen gegen die KHX Logistik GmbH sollten jetzt sorgfältig geprüft und dokumentiert werden. Die Bekanntmachung enthält keine Angaben dazu, ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sie zeigt aber, dass das Gericht das Vermögen vorläufig absichert.

Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind laut Bekanntmachung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene kann das bedeuten, dass Einzelvollstreckung derzeit nicht weiterverfolgt werden darf. Stattdessen muss die weitere Entwicklung des Verfahrens abgewartet werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die KHX Logistik GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Mahnungen geordnet bereithalten. Wichtig ist, auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters zu achten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf. Weitere rechtliche Schritte sollten nur nach genauer Prüfung der eigenen Forderung erfolgen.

Die Bekanntmachung nennt als Firmensitz Willich und das Insolvenzgericht Krefeld mit dem Aktenzeichen 500 IN 366/26. Für Verbraucher und Geschäftspartner ist damit vor allem entscheidend: Es gibt eine gerichtliche Sicherung des Vermögens, und Zahlungen an die Firma sind vorerst nicht mehr ohne Weiteres möglich.

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