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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei active security GmbH in Regensburg angeordnet

Das Insolvenzgericht Regensburg hat im Verfahren 2 IN 574/26 am 26.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die active security GmbH mit Sitz in Regensburg. Nach der Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie soll verhindern, dass Vermögen der Schuldnerin noch vor einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens verloren geht oder ungünstig verändert wird. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.

Für Außenstehende heißt das: Die Gesellschaft kann nicht mehr ohne Weiteres frei über ihr Vermögen verfügen. Zahlungen, Vermögensverschiebungen oder das Eintreiben offener Forderungen stehen unter besonderer Kontrolle. Damit soll das vorhandene Vermögen gesichert werden, bis das Gericht über das weitere Verfahren entscheidet.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass laufende Geschäfte nur noch eingeschränkt abgewickelt werden. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die Lage genau beobachten und Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen oder offenen Zahlungen geordnet bereithalten. Gläubiger müssen damit rechnen, dass über Forderungen im weiteren Verfahren entschieden wird und nicht jede Zahlung sofort frei erfolgen kann.

Die Bekanntmachung selbst trifft keine Aussage darüber, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird oder wie es weitergeht. Sie sagt nur, dass das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden soll. Für Betroffene ist deshalb wichtig, die Entwicklung im Verfahren aufmerksam zu verfolgen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, bestellt worden. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters dient dazu, die wirtschaftliche Lage zu sichern und die Vermögensverhältnisse zu überwachen. Nach der Anordnung darf die Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam verfügen.

Das Verfahren ist beim Insolvenzgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen 2 IN 574/26 geführt. Die Bekanntmachung stammt vom 26.10.2026.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die active security GmbH hat, sollte seine Unterlagen sichern, offene Beträge prüfen und auf weitere Mitteilungen des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wichtig ist, keine Zahlungen oder Erklärungen unbedacht zu leisten, wenn unklar ist, wie sie im Verfahren zu behandeln sind.

Gläubiger sollten außerdem Fristen und Hinweise aus dem Verfahren genau beobachten. Wer unsicher ist, kann rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Ansprüche richtig einzuordnen.

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