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Insolvenzantrag der we consult digital GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Ravensburg hat den Antrag der we consult digital GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 111 IN 228/26 und wurde am 26.10.2026 bekannt gemacht. Die Firma hat ihren Sitz in Friedrichshafen und ist beim Amtsgericht Ulm unter HRB 733915 geführt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger gibt es dadurch kein reguläres Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und keiner geordneten Verteilung der vorhandenen Mittel.

In solchen Fällen wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht im Rahmen eines eröffneten Verfahrens geordnet abgewickelt. Stattdessen bleibt es dabei, dass Forderungen grundsätzlich selbst verfolgt werden müssen. Für Gläubiger sind die Aussichten oft gering, ihre Ansprüche noch vollständig oder überhaupt durchzusetzen.

Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger

Die Abweisung mangels Masse hat für das Unternehmen regelmäßig weitere rechtliche Folgen. Im Zusammenhang mit dem Handelsregister kommt es in der Regel zu einer Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung folgen. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt.

Für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger bedeutet das: Offene Forderungen, An- oder Vorauszahlungen, nicht erbrachte Leistungen oder Gutscheine sind besonders sorgfältig zu prüfen. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen zentralen Ansprechpartner für die Verteilung einer Masse. Betroffene müssen ihre Unterlagen deshalb selbst sichern und die eigenen Ansprüche eigenständig weiterverfolgen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch Forderungen gegen die we consult digital GmbH hat, sollte Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Unterlagen vollständig zusammentragen und sicher aufbewahren. Sinnvoll kann es sein, offene Ansprüche zeitnah schriftlich geltend zu machen und bei Unsicherheiten Rechtsrat einzuholen. Wichtig ist vor allem, Fristen und Nachweise im Blick zu behalten, da es nach einer Abweisung mangels Masse kein reguläres Insolvenzverfahren mit geordnetem Forderungsabgleich gibt.

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