Das Insolvenzgericht Köln hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70k IN 261/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Strickerei Kilian Konrad Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht. Sitz des Unternehmens ist Engelskirchen; eingetragen ist die Firma beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38505.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Werte an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist ein ungünstiges Zeichen. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiter verfolgen; die Aussichten auf eine spätere Zahlung sind in solchen Fällen in der Regel gering. Auch eine geordnete Abwicklung über das Insolvenzverfahren findet nicht statt.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt es nicht bei einem normalen Fortgang des Geschäftsbetriebs. In der Regel wird die Gesellschaft aufgelöst und später gelöscht. Eine gesonderte Verteilung von Geld oder Vermögenswerten an die Gläubiger findet im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gerade nicht statt.
In der Bekanntmachung ist außerdem vermerkt, dass der Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2026 am 02.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38505 eingetragenen Strickerei Kilian Konrad Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde damit kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern, zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Bestellbestätigungen, Nachweise über Anzahlungen oder Gutscheine. Wer offene Forderungen hat oder selbst von einer offenen Leistung betroffen ist, sollte prüfen, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen.
Wichtig ist vor allem, Fristen und Belege im Blick zu behalten. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen automatisch gemeldet werden können. Gläubiger müssen daher selbst aktiv werden.