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Insolvenzantrag der M20 Germany GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Königstein im Taunus hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M20 Germany GmbH mit dem Aktenzeichen 90 IN 87/26 am 22.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Schwalbach am Taunus, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter HRB 10611.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht bestellt. Es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind oft gering. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen deshalb gut sichern und prüfen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurde auch die Verfügungsbeschränkung sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 22.10.2026 aufgehoben. Nach der Abweisung mangels Masse folgt bei Gesellschaften in der Regel die Auflösung und später die Löschung im Handelsregister. Für die Betroffenen ist das ein deutliches Zeichen, dass kein reguläres Insolvenzverfahren mehr stattfindet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen für den Insolvenzantrag enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen gegen die M20 Germany GmbH hat, sollte Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise vollständig sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen prüfen und bei Bedarf anwaltlichen oder anderweitigen fachlichen Rat einholen. Wer bereits Schriftverkehr geführt hat, sollte diesen ebenfalls aufbewahren, damit Ansprüche später nachvollzogen werden können.

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