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Sicherungsmaßnahmen gegen Richy Mode GmbH in Saarbrücken angeordnet

Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Richy Mode GmbH mit Sitz in Saarbrücken am 22.10.2026 um 10:16 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 116 IN 61/26 geführt. Zuständig ist das Insolvenzgericht Saarbrücken.

Was die Anordnung bedeutet

Die Bekanntmachung nennt als Maßnahme ein allgemeines Verfügungsverbot. Das bedeutet: Die Schuldnerin darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Glasow aus Saarbrücken bestellt. In einem solchen Stadium des Verfahrens soll damit gesichert werden, dass vorhandenes Vermögen geschützt und nichts ohne die notwendige Kontrolle verschoben oder verbraucht wird. Die Maßnahme dient also vor allem der Sicherung von Vermögenswerten bis zur weiteren Entscheidung im Verfahren.

Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Geschäftspartner

Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann eine solche Anordnung wichtig sein, weil Zahlungen und Forderungen nun nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung geleistet werden sollen. Die Schuldner der Schuldnerin werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Wer noch Geld an die Gesellschaft zahlen soll oder offene Forderungen hat, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, an wen Zahlungen jetzt rechtlich zu richten sind.

Wichtig ist auch: Diese Bekanntmachung ist keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzmaßnahmen angeordnet hat, um die Vermögenslage bis auf Weiteres zu sichern. Für Betroffene ist das ein Hinweis, Ansprüche und offene Vorgänge nicht liegen zu lassen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Ansprüche gegen die Richy Mode GmbH hat oder Zahlungen leisten soll, sollte die aktuelle gerichtliche Anordnung beachten und keine voreiligen Überweisungen veranlassen. Offenstehende Forderungen und Unterlagen sollten geordnet werden, damit sie bei Bedarf gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter oder im weiteren Verfahren vorgelegt werden können. Maßgeblich bleiben dabei die Angaben aus der gerichtlichen Bekanntmachung vom 22.10.2026 unter dem Aktenzeichen 116 IN 61/26.

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