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Super-Taifun „Champi“ bedroht Taiwan und China: Erste Flugausfälle, Sturmwarnungen und drohende Überschwemmungen

betexion (CC0), Pixabay

Besonders gefährdet sind nach der vorliegenden Wetterprognose zunächst die Gewässer östlich und nördlich von Taiwan. Dort hat die zuständige Wetterbehörde bereits eine Warnung herausgegeben.

Ab dem späten Abend, Ortszeit, werden im Nordosten Taiwans heftige Regenfälle erwartet. Am Samstag, dem 24. Oktober 2026, könnte der Sturm zudem den Südosten Chinas streifen.

Für Urlauber, Geschäftsreisende und Menschen mit geplanten Flugverbindungen in der Region stellt sich damit eine dringende Frage: Was passiert mit gebuchten Reisen, wenn ein Taifun den Flugverkehr lahmlegt?

Taiwan bereitet sich auf schwere Regenfälle vor

Nach den vorliegenden Informationen befindet sich „Champi“ derzeit über dem Pazifik und wird als Super-Taifun eingestuft.

Gemeldet werden Windböen von bis zu 220 Kilometern pro Stunde.

Solche Windgeschwindigkeiten können erhebliche Schäden verursachen. Besonders gefährlich sind neben dem Wind auch Starkregen, hohe Wellen und mögliche Überschwemmungen.

Die taiwanische Wetterbehörde hat bereits eine Warnung für die Seegebiete östlich und nördlich der Insel ausgegeben.

Für den Nordosten Taiwans werden ab dem späten Abend heftige Niederschläge erwartet.

Wie stark einzelne Regionen tatsächlich betroffen sein werden, hängt von der weiteren Zugbahn und Intensität des Sturms ab.

Deshalb sollten Reisende und Menschen vor Ort aktuelle amtliche Warnungen beachten und sich nicht allein auf ältere Wetterprognosen verlassen.

Erste Fluggesellschaften streichen Verbindungen nach Okinawa

Die Auswirkungen des Taifuns sind bereits im Flugverkehr zu spüren.

Nach der vorliegenden Meldung haben erste Fluggesellschaften Flüge von Taiwan zur japanischen Insel Okinawa abgesagt.

Okinawa liegt in einer Region, die regelmäßig von tropischen Wirbelstürmen betroffen ist.

Bei starken Taifunen können Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen Verbindungen streichen oder Flugpläne kurzfristig ändern.

Auch Flughäfen können ihren Betrieb zeitweise einschränken.

Für Reisende bedeutet dies, dass selbst bestätigte Flugbuchungen kurzfristig betroffen sein können.

Wer in den kommenden Tagen von oder nach Taiwan, Okinawa oder in den Südosten Chinas fliegen möchte, sollte deshalb regelmäßig den aktuellen Flugstatus überprüfen.

Wichtig ist dabei, ausschließlich die offiziellen Informationen der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Flughafens zu verwenden.

Südosten Chinas könnte am Samstag betroffen sein

Nach der aktuellen, im Ausgangsbericht wiedergegebenen Prognose könnte „Champi“ am Samstag den Südosten Chinas streifen.

Ob der Sturm dort direkt auf Land trifft oder in Küstennähe vorbeizieht, ist anhand der vorliegenden Angaben nicht abschließend zu beurteilen.

Auch ein vorbeiziehender Taifun kann erhebliche Auswirkungen haben.

Dazu gehören hohe Wellen, Starkregen und Störungen im Straßen-, Bahn- und Flugverkehr.

Die tatsächliche Gefährdung einzelner Städte und Regionen hängt von der weiteren Entwicklung des Sturms ab.

Eine konkrete Aussage darüber, welche Flughäfen oder Reiseziele betroffen sein werden, lässt sich aus der vorliegenden Meldung noch nicht ableiten.

Welche Rechte haben Fluggäste bei einer Taifun-bedingten Annullierung?

Für betroffene Reisende ist entscheidend, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt und von welchem Flughafen die Reise beginnt.

Bei Flügen, die unter die europäische Fluggastrechteverordnung fallen, können Reisende bei einer Annullierung grundsätzlich zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung wählen.

Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen zur Annullierung geführt haben.

Allerdings besteht bei solchen außergewöhnlichen Umständen in der Regel kein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung der Fluggesellschaft erfüllt sind.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Ticketerstattung beziehungsweise Ersatzbeförderung und einer zusätzlichen Entschädigung.

Ein Taifun kann die Fluggesellschaft von einer Ausgleichszahlung befreien, ohne sämtliche übrigen Fluggastrechte entfallen zu lassen.

Gilt europäisches Fluggastrecht auch bei Flügen innerhalb Asiens?

Nicht automatisch.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt grundsätzlich für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb ihres räumlichen Anwendungsbereichs starten.

Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU kommt es unter anderem darauf an, ob die ausführende Fluggesellschaft ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union ist.

Ein Flug von Taiwan nach Okinawa fällt deshalb normalerweise nicht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit eines Passagiers unter die europäische Fluggastrechteverordnung.

In solchen Fällen können andere nationale Regelungen, Beförderungsbedingungen und gegebenenfalls internationale Haftungsvorschriften maßgeblich sein.

Reisende sollten deshalb prüfen, welche konkreten Rechte für ihre Buchung gelten.

Pauschalreise gebucht: Wann ist eine kostenlose Stornierung möglich?

Wer eine Pauschalreise nach Taiwan, Japan oder China gebucht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Rechte haben.

Nach deutschem Pauschalreiserecht ist ein kostenfreier Rücktritt vor Reisebeginn möglich, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen.

Ein schwerer Taifun kann grundsätzlich einen solchen Umstand darstellen.

Entscheidend ist jedoch die konkrete Situation.

Nicht jede Wetterwarnung rechtfertigt automatisch die kostenlose Stornierung einer Reise.

Maßgeblich sind insbesondere das Reiseziel, der Reisezeitpunkt, die voraussichtlichen Auswirkungen und die Frage, ob die Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt wird.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte daher zunächst den Reiseveranstalter kontaktieren und die Situation dokumentieren.

Was Reisende jetzt beachten sollten

Reisende mit bevorstehenden Flügen in die betroffene Region sollten insbesondere folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • Flugstatus überprüfen: Vor der Fahrt zum Flughafen die aktuellen Mitteilungen der Fluggesellschaft beachten.
  • Wetterwarnungen verfolgen: Informationen der zuständigen meteorologischen Behörden berücksichtigen.
  • Reiseveranstalter kontaktieren: Bei Pauschalreisen klären, ob Änderungen oder Absagen vorgesehen sind.
  • Unterlagen sichern: Buchungsbestätigungen, Annullierungsmitteilungen und zusätzliche Ausgaben dokumentieren.
  • Nicht vorschnell selbst stornieren: Vor einer kostenpflichtigen Eigenstornierung prüfen, ob die Fluggesellschaft oder der Veranstalter bereits eine kostenfreie Lösung anbietet.
  • Sicherheit priorisieren: Vor Ort behördliche Hinweise befolgen und gefährdete Küstenbereiche meiden.

Wer bereits in Taiwan oder einer möglicherweise betroffenen Region unterwegs ist, sollte außerdem die Hinweise seiner Unterkunft und der örtlichen Behörden beachten.

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