Das Insolvenzgericht Ulm hat den Antrag der Cafe u. Bar BOSSA NOVA UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 22.10.2026 unter dem Aktenzeichen 2 IN 271/26 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Ulm und ist im Handelsregister unter HRB 747062 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind dabei meist gering. Eine geordnete Verwertung des Vermögens im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens findet nicht statt.
Folgen für das Unternehmen
Bei einer solchen Entscheidung wird die Abweisung ins Handelsregister eingetragen. In der Regel führt das dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht werden kann. Für Außenstehende ist wichtig: Die Abweisung mangels Masse ist kein Zeichen für eine geordnete Sanierung, sondern dafür, dass die Mittel für ein Insolvenzverfahren fehlen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um die nächsten Schritte zu prüfen. Auch Gläubiger sollten ihre Forderungen dokumentieren und die Fristen und Möglichkeiten zur eigenen Durchsetzung im Blick behalten.
Wichtig ist: Nach einer Abweisung mangels Masse gibt es keinen Insolvenzverwalter, der Ansprüche für die Betroffenen sammelt oder automatisch durchsetzt. Deshalb ist eigenständiges Handeln besonders wichtig.