Das Insolvenzgericht Würzburg hat im Verfahren IN 424/26 am 21.10.2026 um 12.00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die Firma Viele Hände – inklusive OGTS gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Würzburg. Die Bekanntmachung wurde im Zusammenhang mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen veröffentlicht.
Was die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Das ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Nach der Bekanntmachung dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Matthias Reinel aus Würzburg bestellt. Die Bekanntmachung nennt als Kanzlei die Adresse Berliner Platz 12, 97080 Würzburg. Außerdem ist als Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Kruschel Karsten, Startpunkt Recht, Felix-Dahn-Straße 2, 97072 Würzburg genannt.
Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger bedeutet eine solche Sicherungsmaßnahme vor allem: Es gibt ein gerichtliches Verfahren, in dem das Vermögen zunächst gesichert werden soll. Wer Forderungen gegen die Firma hat, sollte die Entwicklung des Verfahrens genau beobachten. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich noch nicht, wie das Insolvenzverfahren später ausgeht. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzmaßnahmen für das Vermögen angeordnet hat.
Wichtig ist auch: Die Anordnung bezieht sich auf die Wirksamkeit von Verfügungen der Schuldnerin. Das heißt im Alltag vereinfacht, dass das Unternehmen nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, solange die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erforderlich ist. Für Betroffene kann das Auswirkungen auf laufende Zahlungen, Forderungen und mögliche Ansprüche haben.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren. Wer Forderungen gegen die Firma hat, sollte die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts abwarten und auf Fristen achten. Wenn bereits Zahlungen offen sind, kann es sinnvoll sein, diese Forderungen genau zu dokumentieren. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Verfahrens ab und ergeben sich nicht aus dieser Bekanntmachung selbst.