Das Insolvenzgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RSE Bau GmbH mit Sitz in Rees Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage ist das Aktenzeichen 38 IN 60/26. Die Bekanntmachung wurde am 21.10.2026 veröffentlicht.
Was die Anordnung bedeutet
Mit einer solchen Anordnung will das Gericht das Vermögen des Unternehmens vor weiteren Verlusten schützen, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Nach der Bekanntmachung wurde Dr. Markus Kier aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das bedeutet: Er überwacht und sichert die Vermögenswerte und ist in die weiteren Schritte eingebunden.
Für die RSE Bau GmbH gilt nach der Anordnung, dass Verfügungen über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das ist eine deutliche Einschränkung der eigenen Verfügungsbefugnis. Ziel ist, dass bis zur Klärung der Lage keine Werte beiseitegeschafft oder unkontrolliert verwendet werden.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Die Bekanntmachung verbietet den Schuldnern der RSE Bau GmbH, also den Drittschuldnern, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Wer der Firma noch Geld schuldet, soll sich daher an diese Anordnung halten.
Außerdem sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Gläubiger heißt das: Einzelne Vollstreckungsschritte sind vorerst nicht mehr ohne Weiteres möglich. Ansprüche können im laufenden Verfahren nur im rechtlich vorgesehenen Rahmen weiterverfolgt werden.
Für Kunden oder Geschäftspartner kann die Anordnung bedeuten, dass Zahlungen und andere offene Forderungen nicht mehr wie gewohnt abgewickelt werden. Wer noch offene Rechnungen, Guthaben oder andere Ansprüche gegen die RSE Bau GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen und Unterlagen geordnet bereithalten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten prüfen, ob sie Forderungen gegen die RSE Bau GmbH haben oder der Gesellschaft noch etwas schulden. Wichtig ist, keine Zahlungen auf eigenes Risiko an die Firma zu leisten, wenn die Bekanntmachung eine Zahlung an den vorläufigen Insolvenzverwalter vorgibt. Wer unsicher ist, sollte seine Unterlagen, Rechnungen und Verträge sichern und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters achten.
Die Bekanntmachung nennt als Sitz der Firma Rees und als zuständiges Insolvenzgericht Kleve. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 38 IN 60/26. Weitere rechtliche Schritte ergeben sich erst aus dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.