Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der WPEXZ International Handel UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 810 IN 441/26 W-12- und wurde am 21.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Bekanntmachung ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte sichert und an die Gläubiger verteilt.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren geltend machen können. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet nicht statt. Die Aussichten, Geld noch vollständig oder auch nur teilweise zu erhalten, sind meist gering.
Folgen für die Gesellschaft
Die Abweisung mangels Masse führt nicht zu einer regulären Insolvenzabwicklung mit Insolvenzverwalter. Stattdessen wird die Situation des Unternehmens im Handelsregister entsprechend vermerkt. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung aus dem Register erfolgen.
Die Bekanntmachung nennt als Firma WPEXZ International Handel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen für den Antrag enthält der Veröffentlichungstext nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber dem Unternehmen hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern, etwa Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Betroffene können ihre Ansprüche weiterhin selbst verfolgen. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen.