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Windpark Jettingen-Zusmarshausen IV: Jahresverlust von 143.605 Euro – Eigenkapital sinkt und Verbindlichkeiten bleiben hoch

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die Windpark Jettingen-Zusmarshausen IV ApS & Co. KG hat ihren Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 offengelegt.

Der Abschluss wurde am 6. August 2026 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Veröffentlichung erfolgte am 19. Oktober 2026.

Aus den vorgelegten Bilanzzahlen geht hervor, dass sich die Vermögens- und Kapitalstruktur des Unternehmens gegenüber dem Vorjahr verändert hat.

Besonders auffällig sind der Rückgang des Anlagevermögens, die weiterhin hohen Verbindlichkeiten und der ausgewiesene Jahresverlust.

Bilanzsumme sinkt um mehr als zehn Prozent

Die Bilanzsumme der Gesellschaft verringerte sich von 5.735.044,03 Euro zum Jahresende 2024 auf 5.130.226,03 Euro zum 31. Dezember 2025.

Das entspricht einem Rückgang um 604.818 Euro beziehungsweise rund 10,5 Prozent.

Die Entwicklung betrifft vor allem das Anlagevermögen.

Während dieses Ende 2024 noch mit 4.641.928,01 Euro bilanziert wurde, lag sein Buchwert Ende 2025 bei 4.019.490,95 Euro.

Damit verringerte sich das Anlagevermögen um rund 622.437 Euro.

Der größte Teil entfällt auf Sachanlagen, deren Buchwert von 4.616.928,01 Euro auf 3.994.490,95 Euro zurückging.

Die Finanzanlagen blieben mit 25.000 Euro unverändert.

Bei einem Windparkunternehmen können planmäßige Abschreibungen einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des bilanziellen Anlagevermögens haben.

Die Gesellschaft erläutert im Anhang, dass ihre Sachanlagen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden.

Wie hoch die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2025 tatsächlich ausfielen und welche weiteren Veränderungen das Anlagevermögen beeinflussten, lässt sich aus der vorliegenden verkürzten Bilanz allein nicht abschließend bestimmen.

Die wichtigsten Bilanzkennzahlen im Überblick

Kennzahl 2025 2024
Bilanzsumme 5.130.226 € 5.735.044 €
Anlagevermögen 4.019.491 € 4.641.928 €
Umlaufvermögen 1.097.258 € 1.080.125 €
Bank- und Kassenbestände 895.602 € 895.575 €
Eigenkapital 862.959 € 1.004.726 €
Rückstellungen 272.033 € 256.952 €
Verbindlichkeiten 3.995.234 € 4.473.366 €
Jahresfehlbetrag 2025 143.605 € Nicht angegeben

Beträge gerundet. Grundlage ist der veröffentlichte Jahresabschluss für 2025.

Jahresfehlbetrag von 143.604,86 Euro

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Jahresergebnis.

Nach Angaben im Anhang schloss die Windpark Jettingen-Zusmarshausen IV ApS & Co. KG das Geschäftsjahr 2025 mit einem Fehlbetrag von 143.604,86 Euro ab.

Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen Betrag den Verlustausgleichskonten der Kommanditisten zu belasten.

Damit wird der Jahresverlust den Kapitalkonten der beteiligten Gesellschafter zugeordnet.

Für Kommanditisten ist diese Entwicklung relevant, weil Verluste ihre Kapitalposition innerhalb der Gesellschaft beeinflussen können.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn beziehungsweise Bilanzverlust beträgt in der veröffentlichten Bilanz dennoch null Euro.

Darin liegt kein Widerspruch: Das Jahresergebnis kann gesellschaftsvertraglich den Gesellschafterkonten zugeordnet werden, sodass kein gesonderter Bilanzgewinn oder Bilanzverlust verbleibt.

Entscheidend ist deshalb nicht die Nullposition beim Bilanzgewinn, sondern der im Anhang ausdrücklich genannte Jahresfehlbetrag von rund 143.605 Euro.

Aus den vorliegenden Unterlagen lässt sich allerdings nicht erkennen, welche konkreten Faktoren den Verlust verursacht haben.

Denkbar wären beispielsweise Abschreibungen, Finanzierungskosten oder Veränderungen der betrieblichen Erträge und Aufwendungen. Eine Zuordnung zu einzelnen Ursachen wäre ohne die entsprechenden Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung jedoch spekulativ.

Eigenkapital geht auf rund 863.000 Euro zurück

Das Eigenkapital der Gesellschaft verringerte sich von 1.004.725,74 Euro auf 862.959,36 Euro.

Dies entspricht einem Rückgang um 141.766,38 Euro beziehungsweise rund 14,1 Prozent.

Die Eigenkapitalquote lag Ende 2025 damit bei rund 16,8 Prozent.

Zum Vorjahresstichtag hatte sie noch etwa 17,5 Prozent betragen.

Der Rückgang um rund 0,7 Prozentpunkte zeigt, dass sich der bilanzielle Eigenkapitalanteil trotz der ebenfalls gesunkenen Bilanzsumme leicht verringert hat.

Das Eigenkapital erfüllt eine wichtige wirtschaftliche Funktion.

Es dient als rechnerischer Puffer, um Verluste aufzufangen, bevor diese zu einer bilanziellen Überschuldung führen können.

Eine niedrigere Eigenkapitalquote kann die finanzielle Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens begrenzen.

Allerdings lässt sich aus einer Eigenkapitalquote von rund 16,8 Prozent allein nicht ableiten, dass eine Insolvenz droht oder die Gesellschaft ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

Dafür wären weitere Informationen zur Ertragskraft, Liquiditätsplanung, Finanzierung und zu den Fälligkeiten der Verbindlichkeiten erforderlich.

Verbindlichkeiten sinken um rund 478.000 Euro

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim absoluten Umfang der bilanzierten Verbindlichkeiten.

Diese gingen von 4.473.365,93 Euro Ende 2024 auf 3.995.233,92 Euro Ende 2025 zurück.

Das entspricht einer Verringerung um rund 478.132 Euro beziehungsweise 10,7 Prozent.

Die Gesellschaft hat damit zum Bilanzstichtag geringere Verbindlichkeiten ausgewiesen als ein Jahr zuvor.

Dennoch bleibt die Fremdfinanzierung erheblich.

Die Verbindlichkeiten entsprechen rund 77,9 Prozent der Bilanzsumme.

Rechnet man die Rückstellungen hinzu, entfallen insgesamt rund 83,2 Prozent der Bilanzsumme auf Fremdkapital und Rückstellungen.

Für die wirtschaftliche Beurteilung ist deshalb wichtig, ob der laufende Geschäftsbetrieb genügend finanzielle Mittel erwirtschaftet, um Zinsen, Tilgungen und sonstige Verpflichtungen dauerhaft zu bedienen.

Aus der vorliegenden Bilanz geht nicht hervor, in welchem Umfang die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen, Gesellschafterfinanzierungen oder anderen Verpflichtungen bestehen.

Auch die konkreten Finanzierungskonditionen werden nicht genannt.

Bankguthaben bleiben nahezu unverändert

Bemerkenswert ist die Entwicklung der liquiden Mittel.

Die Bank- und Kassenbestände betrugen zum 31. Dezember 2025 insgesamt 895.602,11 Euro.

Im Vorjahr waren es 895.575 Euro.

Damit blieb der Bestand praktisch unverändert.

Für die Gesellschaft ist dies insofern bedeutsam, als liquide Mittel zur Begleichung fälliger Zahlungsverpflichtungen benötigt werden.

Ein Bankguthaben von knapp 896.000 Euro stellt einen erheblichen bilanziellen Liquiditätsbestand dar.

Allerdings sagt der Kontostand zum Jahresende noch nichts darüber aus, welche Zahlungen unmittelbar danach anstanden oder ob Teile des Guthabens bestimmten Verwendungsbeschränkungen unterlagen.

Auch kann aus dem nahezu unveränderten Bankbestand nicht geschlossen werden, dass das Unternehmen im gesamten Geschäftsjahr einen ausgeglichenen Zahlungsstrom hatte.

Dazu wäre eine Betrachtung der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen erforderlich.

Forderungen steigen leicht

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich von 184.549,71 Euro auf 201.656,29 Euro.

Dies entspricht einem Anstieg um rund 17.107 Euro.

Im Anhang wird erläutert, dass Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 5.591,81 Euro bestanden.

Im Vorjahr waren es noch 20.399,86 Euro.

Damit verringerte sich der langfristige Anteil der ausgewiesenen Forderungen deutlich.

Ob die Forderungen vollständig werthaltig sind und aus welchen Geschäftsbeziehungen sie stammen, lässt sich anhand der veröffentlichten Angaben nicht beurteilen.

Für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens ist jedoch entscheidend, dass Forderungen tatsächlich eingezogen werden können und nicht nur bilanziell bestehen.

Rückstellungen steigen auf rund 272.000 Euro

Die Rückstellungen erhöhten sich von 256.952,36 Euro auf 272.032,75 Euro.

Das entspricht einem Anstieg um rund 15.080 Euro beziehungsweise 5,9 Prozent.

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte erkennbare Risiken gebildet.

Die Gesellschaft erklärt im Anhang, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgte.

Welche konkreten Sachverhalte hinter den Rückstellungen stehen, wird in den übermittelten Unterlagen nicht näher aufgeschlüsselt.

Bei Windparkgesellschaften können unterschiedliche Verpflichtungen relevant sein. Eine konkrete Zuordnung der hier ausgewiesenen Rückstellungen, beispielsweise zu Rückbaukosten oder Instandhaltungsmaßnahmen, wäre ohne entsprechende Angaben jedoch nicht gerechtfertigt.

Fremdwährungspositionen als zusätzlicher Faktor

Im Anhang weist die Gesellschaft darauf hin, dass zum Bilanzstichtag Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden.

Diese wurden mit dem Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Kursbedingte Gewinne und Verluste wurden nach den Angaben im Abschluss berücksichtigt.

Damit können Wechselkursentwicklungen Einfluss auf die Bilanzierung genommen haben.

Wie hoch die betreffenden Fremdwährungspositionen waren und welchen konkreten Einfluss sie auf das Jahresergebnis hatten, geht aus den vorliegenden Angaben allerdings nicht hervor.

Die internationale Struktur der Gesellschaft zeigt sich auch an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin.

Gesellschaftsstruktur mit dänischer Komplementärin

Die Windpark Jettingen-Zusmarshausen IV ApS & Co. KG hat ihren Sitz in Flensburg und ist beim Amtsgericht Flensburg unter HRA 9006 FL eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Jettingen IV Komplementar ApS mit Sitz im dänischen Lemvig.

Als Geschäftsführer wird Henning Anton Pedersen genannt.

Das gezeichnete Kapital der Komplementärgesellschaft beträgt laut Anhang 25.000 Euro.

Die Konstruktion einer deutschen Kommanditgesellschaft mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Komplementärin ist gesellschaftsrechtlich möglich.

Für Anleger ist dabei insbesondere wichtig, zwischen der Vermögenslage der Kommanditgesellschaft und derjenigen ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin zu unterscheiden.

Aus dem gezeichneten Kapital der dänischen Komplementärgesellschaft lässt sich nicht unmittelbar ableiten, welche wirtschaftlichen Mittel zur Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Windparks tatsächlich zur Verfügung stehen.

Welche Bedeutung hat der Abschluss für Kommanditisten?

Für die Kommanditisten der Windparkgesellschaft enthält der Jahresabschluss mehrere wichtige Informationen.

Zunächst steht fest, dass die Gesellschaft im Jahr 2025 einen Verlust erwirtschaftet hat.

Dieser soll den Verlustausgleichskonten der Kommanditisten belastet werden.

Zudem hat sich das bilanzielle Eigenkapital verringert.

Gleichzeitig sind die Verbindlichkeiten zurückgegangen, während die liquiden Mittel zum Jahresende nahezu unverändert blieben.

Für eine umfassende Bewertung wären jedoch weitere Informationen erforderlich.

Insbesondere fehlen in den übermittelten Unterlagen detaillierte Angaben zu den Umsatzerlösen, den laufenden Betriebskosten, dem Finanzergebnis und den tatsächlich geleisteten Tilgungen.

Auch zur Stromproduktion, zu den erzielten Stromerlösen und zu möglichen Ausschüttungen an Kommanditisten liegen keine Angaben vor.

Deshalb lässt sich nicht beurteilen, ob der Jahresverlust überwiegend durch nicht zahlungswirksame Abschreibungen, durch Finanzierungskosten oder durch operative Belastungen entstanden ist.

Ebenso wenig kann allein aus dem Abschluss abgeleitet werden, ob Ausschüttungen an Gesellschafter möglich oder geplant sind.

Kritische Bewertung: Verlust und hohe Verschuldung erfordern Aufmerksamkeit

Der Jahresabschluss zeigt ein gemischtes Bild.

Auf der einen Seite ist die Bilanzsumme deutlich zurückgegangen, und das Unternehmen weist einen Jahresfehlbetrag von rund 143.605 Euro aus.

Auch das Eigenkapital ist gesunken.

Auf der anderen Seite wurden die Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr um fast 478.000 Euro reduziert.

Die liquiden Mittel lagen weiterhin bei knapp 896.000 Euro.

Diese Entwicklungen sollten nicht isoliert betrachtet werden.

Ein Jahresverlust ist bei einer anlageintensiven Gesellschaft nicht zwangsläufig mit einem entsprechenden Liquiditätsabfluss gleichzusetzen.

Planmäßige Abschreibungen können das handelsrechtliche Ergebnis erheblich beeinflussen, ohne im jeweiligen Geschäftsjahr eine Auszahlung auszulösen.

Umgekehrt können Tilgungsverpflichtungen die Liquidität belasten, obwohl sie nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen.

Für eine belastbare Einschätzung kommt es deshalb darauf an, wie sich das operative Ergebnis, die Zahlungsströme und die Finanzierungspflichten zueinander verhalten.

Gerade bei Windparkgesellschaften mit langfristigen Investitionen und Finanzierungen ist diese Unterscheidung von zentraler Bedeutung.

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