Ein 28-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht Konstanz verantworten, weil er ohne abgeschlossenes Medizinstudium und ohne gültige Approbation Hunderte Menschen behandelt haben soll. Zum Prozessauftakt gestand der Angeklagte, seine ärztliche Qualifikation über Jahre hinweg nur vorgetäuscht zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft führte der gelernte Rettungssanitäter innerhalb eines Monats bei rund 475 Menschen ästhetische Behandlungen durch. Dabei soll es zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden und Verletzungen gekommen sein.
Betroffene berichteten unter anderem über Schmerzen, Krämpfe, Sehstörungen, Taubheitsgefühle im Gesicht sowie Kopf- und Nervenschmerzen. In einem Fall soll ein Teil einer Spritze abgebrochen sein. Bei einer anderen Behandlung soll der Angeklagte versehentlich die Lippe einer Patientin durchstochen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem Urkundenfälschung, Betrug und gefährliche Körperverletzung vor.
Besonders erschreckend ist, wie der Angeklagte nach eigenen Angaben an seine vermeintliche ärztliche Zulassung gelangte. Er erklärte vor Gericht, gefälschte Studiennachweise und eine Approbationsurkunde über einen Anbieter aus China im Internet gekauft zu haben.
Mit diesen Unterlagen bewarb er sich erfolgreich bei einer Konstanzer Schönheitspraxis. Nach seiner Darstellung seien die Dokumente zuvor von der Ärztekammer in Niedersachsen anerkannt worden. Ob und wie die Echtheit der Unterlagen überprüft wurde, ist damit allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Bereits nach zwei Wochen Einarbeitung durfte der Mann nach eigenen Angaben selbstständig Behandlungen durchführen.
Die betreffende Praxis gehört zu einer Kette der als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ bekannten Ärzte und Influencer Henrik Heüveldop und Dominik Bettray. Beide erklärten in sozialen Netzwerken, sie seien ebenfalls von dem Angeklagten getäuscht worden. Betroffenen Patienten sei eine Nachsorge angeboten worden.
Vor Gericht schilderte der 28-Jährige, dass er zunächst lediglich in seinem Freundeskreis behauptet habe, Medizin zu studieren. Aus dem Wunsch nach Anerkennung sei schließlich ein jahrelanges Lügengebäude entstanden.
Der Angeklagte war bereits früher wegen eines ähnlichen Vorfalls in Braunschweig aufgefallen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Seit April 2026 befindet er sich in Untersuchungshaft. Ein Urteil könnte am 28. Oktober 2026 verkündet werden. Bis dahin gilt für die noch nicht rechtskräftig entschiedenen Vorwürfe die Unschuldsvermutung.
Der Fall wirft erhebliche Fragen zur Überprüfung ärztlicher Qualifikationen auf. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Personen, die medizinische Eingriffe vornehmen, tatsächlich über die erforderliche Ausbildung und Zulassung verfügen.
Wer eine ästhetische Behandlung plant, sollte deshalb vorab prüfen, ob der behandelnde Arzt über eine gültige Approbation verfügt. Auch Informationen über die verwendeten Mittel, mögliche Nebenwirkungen und die medizinische Nachsorge sind wichtig.
Denn selbst vermeintlich kleine Schönheitseingriffe können gesundheitliche Schäden verursachen, insbesondere wenn sie von unzureichend qualifizierten Personen vorgenommen werden.