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Flughafen Leipzig/Halle: Zwei Männer melden sich nach beschädigtem Sicherheitszaun bei der Polizei – Ermittlungen gegen Fahrer und Fahrzeughalter
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Flughafen Leipzig/Halle: Zwei Männer melden sich nach beschädigtem Sicherheitszaun bei der Polizei – Ermittlungen gegen Fahrer und Fahrzeughalter

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Der beschädigte Zaun am Flughafen Leipzig/Halle hat Fragen zum Hergang des Vorfalls aufgeworfen. Ein Flughafenzaun dient dazu, das Gelände vor unbefugtem Zutritt zu schützen und den Sicherheitsbereich von öffentlich zugänglichen Flächen abzugrenzen.

Nachdem die Beschädigung am Wochenende entdeckt worden war, meldeten sich zwei Männer bei der Polizei.

Nach den bislang vorliegenden Informationen erklärte ein 20-Jähriger, dass er die Kontrolle über ein Fahrzeug verloren habe. Anschließend habe er sich vom Unfallort entfernt.

Hinzu kommt, dass der junge Mann nach den Angaben der Polizei nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.

Auch der 32-jährige Halter des Fahrzeugs steht im Fokus der Ermittlungen.

Warum gegen beide Männer ermittelt wird

Die Ermittlungen betreffen nicht nur den mutmaßlichen Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter.

Beim 20-Jährigen könnte insbesondere der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Ob darüber hinaus eine strafbare Unfallflucht oder weitere Verstöße vorliegen, hängt von den noch zu klärenden Umständen ab.

Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz kann das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis strafbar sein.

Auch ein Fahrzeughalter kann sich unter bestimmten Voraussetzungen strafbar machen, wenn er zulässt, dass eine Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt.

Ob der 32-Jährige wusste, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß, und ob er die Fahrt gestattet hatte, ist aus den bislang bekannten Angaben nicht ersichtlich.

Allein die Eigenschaft als Fahrzeughalter begründet noch keine strafrechtliche Schuld.

Beschädigter Flughafenzaun wirft Sicherheitsfragen auf

Der Vorfall ist auch deshalb bemerkenswert, weil er sich an der Umzäunung eines Flughafens ereignet hat.

Solche Zäune sind ein Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen, mit denen Flughafengelände vor unbefugtem Betreten geschützt werden.

Eine Beschädigung kann daher über einen gewöhnlichen Verkehrsunfall hinaus Fragen zur Sicherung des betroffenen Bereichs aufwerfen.

Aus den vorliegenden Informationen geht allerdings nicht hervor, wie groß das Loch im Zaun war, an welcher Stelle es sich befand oder ob dadurch ein besonders gesicherter Bereich zugänglich wurde.

Ebenso liegen keine Angaben darüber vor, ob der Flughafenbetrieb beeinträchtigt war.

Deshalb lässt sich derzeit nicht beurteilen, ob der Vorfall konkrete Auswirkungen auf den Flugbetrieb oder die Sicherheit von Passagieren und Beschäftigten hatte.

Warum der genaue Unfallhergang entscheidend ist

Die Polizei untersucht weiterhin, wie es zu der Beschädigung gekommen ist.

Dabei dürfte insbesondere von Bedeutung sein, wer das Fahrzeug tatsächlich führte, wie der Kontrollverlust zustande kam und was nach dem Zusammenstoß geschah.

Auch die Frage, ob der Unfall von den Beteiligten bemerkt wurde und warum sie den Ort zunächst verließen, kann für die rechtliche Bewertung wichtig sein.

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 Strafgesetzbuch setzt bestimmte gesetzliche Voraussetzungen voraus. Ob diese im konkreten Fall erfüllt sind, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Informationen nicht abschließend beurteilen.

Für beide Männer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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