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Falschgeld erhalten oder weitergegeben: Wann droht eine Strafanzeige und wie können sich Verbraucher schützen?

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ein Geldschein wechselt im Alltag oft mehrfach den Besitzer, ohne dass seine Echtheit jedes Mal sorgfältig kontrolliert wird. Erst an einer Ladenkasse, bei einer Bankeinzahlung oder durch eine genauere Überprüfung fällt möglicherweise auf, dass eine Banknote gefälscht ist.

Für denjenigen, der den Schein angenommen hat, entsteht damit eine unangenehme Situation: Das Geld ist möglicherweise wertlos, der ursprüngliche Übergeber oft nicht mehr erreichbar und der finanzielle Schaden zunächst nicht ausgeglichen.

Dennoch darf ein verdächtiger Schein nicht einfach weitergegeben werden, um den eigenen Verlust zu vermeiden.

Wer Falschgeld unwissentlich annimmt, macht sich nicht automatisch strafbar

Für die strafrechtliche Bewertung kommt es wesentlich darauf an, was die betroffene Person wusste und mit welcher Absicht sie gehandelt hat.

Wer beispielsweise beim Verkauf eines gebrauchten Smartphones einen gefälschten 100-Euro-Schein erhält, ohne die Fälschung zu erkennen, begeht allein durch die Entgegennahme grundsätzlich keine Straftat.

Auch wenn die Person den Schein später gutgläubig beim Einkaufen verwendet, ist damit nicht automatisch eine vorsätzliche Straftat verbunden.

Anders kann die Situation werden, sobald die Fälschung erkannt wird oder die Person ernsthaft mit einer Fälschung rechnet und den Schein dennoch als echtes Zahlungsmittel weitergibt.

Der Versuch, einen eigenen finanziellen Verlust auf einen anderen Menschen oder ein Geschäft abzuwälzen, kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben.

Welche Strafen drohen bei Geldfälschung?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Formen des Umgangs mit Falschgeld.

§ 146 StGB regelt die Geldfälschung. Darunter fallen insbesondere das Herstellen oder Verfälschen von Geld sowie bestimmte Formen des Beschaffens und Inverkehrbringens von Falschgeld mit entsprechender Absicht.

Der gesetzliche Strafrahmen ist erheblich. Für den Grundtatbestand sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. In minder schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Für Verbraucher, die einen gefälschten Geldschein zunächst ohne entsprechende Weitergabeabsicht erhalten haben, ist häufig eine andere Vorschrift besonders relevant.

§ 147 StGB betrifft das Inverkehrbringen von Falschgeld, das jemand unter anderen als den in § 146 StGB beschriebenen Voraussetzungen erlangt hat.

Wer solches Falschgeld vorsätzlich als echt in Umlauf bringt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Dabei ist entscheidend, ob die Voraussetzungen des jeweiligen Straftatbestands im konkreten Fall nachgewiesen werden können. Nicht jeder Verdacht und nicht jede versehentliche Weitergabe begründen bereits eine Strafbarkeit.

Was passiert, wenn ein verdächtiger Geldschein an der Kasse auffällt?

Eine unangenehme Situation kann entstehen, wenn ein Kunde an der Kasse bezahlen möchte und das Personal einen Geldschein für gefälscht hält.

Allein dieser Verdacht bedeutet noch nicht, dass der Kunde eine Straftat begangen hat.

Entscheidend ist, ob der Betroffene wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm, dass es sich um Falschgeld handeln könnte.

Wer den Schein zuvor gutgläubig erhalten hat und keine Anhaltspunkte für eine Fälschung kannte, befindet sich in einer anderen rechtlichen Situation als jemand, der eine erkannte Fälschung bewusst weiterzugeben versucht.

Betroffene sollten ruhig bleiben, den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und vorhandene Informationen über die Herkunft des Scheins sichern.

Wird ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben, kann es sinnvoll sein, vor einer ausführlichen Einlassung anwaltlichen Rat einzuholen.

Verdächtige Banknoten nicht erneut ausgeben

Wer Zweifel an der Echtheit einer Banknote hat, sollte sie nicht mehr zum Bezahlen verwenden.

Das gilt auch dann, wenn der Schein möglicherweise schon seit Tagen im Portemonnaie liegt und nicht mehr nachvollziehbar ist, von wem er stammt.

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass die Weitergabe unproblematisch sei, solange die Fälschung nicht hundertprozentig bewiesen ist.

Strafrechtlich kann jedoch bereits entscheidend sein, ob jemand eine mögliche Fälschung erkannt und die Weitergabe trotzdem bewusst in Kauf genommen hat.

Deshalb sollte ein verdächtiger Schein zur Überprüfung einer Bank oder der Polizei vorgelegt werden.

Wichtig ist außerdem, sich möglichst genau zu erinnern, wann und von wem die Banknote entgegengenommen wurde. Solche Informationen können bei der Aufklärung helfen.

Bekommen Verbraucher den Wert des Falschgeldes ersetzt?

Wer Falschgeld erhalten hat, muss häufig mit einem finanziellen Verlust rechnen.

Gefälschte Banknoten sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Für sie besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des aufgedruckten Nennwerts durch die Bank oder die zuständigen Behörden.

Das bedeutet: Wer einen gefälschten 100-Euro-Schein besitzt, erhält bei der Überprüfung nicht automatisch einen echten 100-Euro-Schein zurück.

Unter bestimmten Umständen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Person bestehen, die das Falschgeld übergeben hat.

Ob solche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt unter anderem davon ab, ob die betreffende Person identifiziert werden kann, welche Vereinbarungen bestanden und welche Beweise vorhanden sind.

Gerade bei anonymen Bargeldgeschäften kann die spätere Durchsetzung schwierig sein.

Besondere Risiken beim Verkauf über Kleinanzeigen

Private Verkäufe gehören zu den Situationen, in denen Verbraucher größere Bargeldbeträge von unbekannten Personen entgegennehmen.

Wer beispielsweise ein Smartphone, eine Spielekonsole oder ein Fahrrad verkauft, sollte die erhaltenen Geldscheine möglichst direkt bei der Übergabe überprüfen.

Bei hochpreisigen Gegenständen kann es sinnvoll sein, die Zahlung an einem sicheren Ort abzuwickeln oder eine nachvollziehbare Zahlungsmethode zu vereinbaren.

Wichtig ist, sich bei der Geldübergabe nicht unter Druck setzen zu lassen.

Wird erst später festgestellt, dass einzelne Scheine gefälscht sind, können Informationen über den Käufer, die Verkaufsanzeige und die Kommunikation bei der Aufklärung hilfreich sein.

So lassen sich Euro-Banknoten überprüfen

Die Echtheit von Euro-Banknoten kann anhand verschiedener Sicherheitsmerkmale kontrolliert werden. Die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank empfehlen dafür das Prinzip „Fühlen – Sehen – Kippen“.

Beim Fühlen lassen sich beispielsweise besondere Druckmerkmale erkennen. Beim Halten gegen das Licht werden bestimmte Sicherheitsmerkmale sichtbar. Beim Kippen verändern sich je nach Banknotenserie optische Elemente.

Allerdings sollte man sich nicht auf ein einzelnes Merkmal verlassen. Auch können sich die Sicherheitsmerkmale je nach Stückelung und Banknotenserie unterscheiden.

Wer unsicher ist, sollte eine fachkundige Überprüfung veranlassen, statt den Geldschein erneut in Umlauf zu bringen.

Was tun, wenn bereits Falschgeld weitergegeben wurde?

Besonders sensibel ist die Situation, wenn jemand erst nach einer Zahlung erfährt, dass ein verwendeter Geldschein gefälscht gewesen sein könnte.

Auch hier kommt es darauf an, ob die Fälschung zum Zeitpunkt der Weitergabe bekannt war oder bewusst in Kauf genommen wurde.

Eine nachträgliche Feststellung bedeutet nicht automatisch, dass zuvor eine Straftat begangen wurde.

Wird die Person jedoch mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, sollte sie keine voreiligen Erklärungen abgeben. Beschuldigte haben das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen und anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Vorhandene Belege und Informationen über die Herkunft des Geldes sollten aufbewahrt werden.

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