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Sachsen: Polizei warnt nach 25 Schockanrufen vor Telefonbetrügern – Senioren im Alter von 71 bis 96 Jahren betroffen

planet_fox (CC0), Pixabay

Die Polizeidirektion Chemnitz warnt vor einer erneuten Serie betrügerischer Telefonanrufe. Allein am 16. Oktober 2026 wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion insgesamt 25 sogenannte Schockanrufe registriert. Die Polizei veröffentlichte ihre aktuelle Warnung am 17. Oktober 2026 um 12:04 Uhr.

Betroffen waren Menschen im Alter zwischen 71 und 96 Jahren in Chemnitz, im Erzgebirgskreis und im Landkreis Mittelsachsen. Die Anrufer versuchten, ihre Opfer mit erfundenen Notlagen unter erheblichen emotionalen Druck zu setzen.

Nach Angaben der Polizei verwendeten die unbekannten Täter unterschiedliche Geschichten. Teilweise behaupteten sie, Angehörige benötigten dringend Geld für medizinische Operationen oder Behandlungen. In anderen Fällen wurde vorgetäuscht, ein Familienmitglied habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, möglicherweise sogar mit Todesfolge.

Die Angerufenen sollten angeblich Geld für eine Kaution aufbringen. Andere Anrufer verlangten Geld für vermeintliche Beerdigungskosten.

In einigen Fällen fragten die Täter zunächst lediglich nach vorhandenen Vermögenswerten. Solche Fragen können dazu dienen, die finanziellen Möglichkeiten potenzieller Opfer auszukundschaften.

Besonders auffällig war, dass die betrügerischen Anrufe sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Telefonnummern erfolgten. Teilweise waren die Rufnummern unterdrückt. Eine angezeigte deutsche Telefonnummer ist deshalb kein zuverlässiger Nachweis für die Identität eines Anrufers.

Alle 25 Betrugsversuche blieben nach Angaben der Polizei ohne finanziellen Schaden. Die meisten Betroffenen erkannten die Täuschungsversuche rechtzeitig und gingen nicht auf die Forderungen ein.

Dennoch zeigt die Vielzahl der Anrufe innerhalb weniger Stunden, wie intensiv Telefonbetrüger versuchen, insbesondere ältere Menschen zu erreichen.

Die Polizei empfiehlt, bei unerwarteten Anrufen mit angeblichen Notfällen grundsätzlich misstrauisch zu bleiben. Weder Polizeibeamte noch Staatsanwälte verlangen telefonisch die Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen zur Abwendung einer angeblichen Haftstrafe.

Wer einen entsprechenden Anruf erhält, sollte das Gespräch beenden und selbst Kontakt zu den angeblich betroffenen Angehörigen aufnehmen. Dabei sollte ausschließlich eine bereits bekannte Telefonnummer verwendet werden.

Auch persönliche Angaben zu Bankkonten, Bargeldbeständen, Schmuck oder sonstigen Vermögenswerten sollten unbekannten Anrufern niemals mitgeteilt werden.

Besonders wichtig ist es, ältere Familienangehörige regelmäßig über diese Betrugsmaschen aufzuklären. Ein gemeinsam vereinbartes Vorgehen für unerwartete Notrufe kann helfen, solche Situationen sicher zu bewältigen.

Wer bereits Geld oder Wertgegenstände übergeben hat, sollte unverzüglich die Polizei informieren. Bei Überweisungen empfiehlt sich zusätzlich die sofortige Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank.

Die aktuellen Vorfälle in Sachsen verdeutlichen, dass Schockanrufe weiterhin eine ernst zu nehmende Gefahr darstellen. Die Täter nutzen gezielt die Sorge um Familienangehörige aus, um ihre Opfer zu schnellen finanziellen Entscheidungen zu bewegen.

Dass sämtliche 25 bekannt gewordenen Betrugsversuche ohne finanziellen Schaden blieben, zeigt zugleich, wie wirksam Aufmerksamkeit und das Erkennen typischer Betrugsmerkmale sein können.

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