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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Studio 3001 GmbH angeordnet

Beim Insolvenzgericht Münster (Westfalen) ist im Verfahren 79 IN 58/26 über das Vermögen der Studio 3001 GmbH mit Sitz in Emsdetten eine Sicherungsmaßnahme angeordnet worden. Die Bekanntmachung wurde am 19.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Bekanntmachung wurde am 16.10.2026 um 14:30 Uhr ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski mit Kanzleisitz in Wettringen bestellt. In der Bekanntmachung steht außerdem, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Für Betroffene ist das ein wichtiger Hinweis: Das Unternehmen kann also nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Eine solche Sicherungsmaßnahme dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin während des laufenden Eröffnungsverfahrens zu sichern. Nach dem veröffentlichten Beschluss dürfen die Schuldner der Schuldnerin, also Drittschuldner, nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Für Gläubiger bedeutet das vor allem: Zahlungswege und Zuständigkeiten ändern sich. Wer der Studio 3001 GmbH noch Geld schuldet, soll nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten. Wer selbst Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die Bekanntmachung sorgfältig beachten und auf weitere Mitteilungen im Insolvenzverfahren achten.

Auch Zwangsvollstreckung ist eingeschränkt

Die Bekanntmachung enthält zudem ein Verbot von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Das gilt auch für die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene heißt das: Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen können im Moment nicht einfach weiterbetrieben werden.

Die Veröffentlichung nennt keine Gründe für die Anordnung und trifft keine Aussage darüber, wie das Verfahren weitergeht. Es handelt sich um eine amtliche Verfahrensmitteilung, nicht um eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Studio 3001 GmbH hat oder selbst an das Unternehmen zahlen müsste, sollte die Angaben des Insolvenzgerichts Münster (Westfalen) unter dem Aktenzeichen 79 IN 58/26 genau beachten. Wichtig ist, Zahlungen nicht an die falsche Stelle zu leisten und auf weitere amtliche Mitteilungen zu warten. Bei Unsicherheit kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu halten.

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