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Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 insolvent – Anleger müssen erhebliche Kapitalverluste befürchten

derneuemann (CC0), Pixabay

Für Anleger des geschlossenen Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG aus Wiesbaden hat sich die wirtschaftliche Situation weiter verschärft.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 16. Oktober 2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 326/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 10904 eingetragen.

Bereits am 7. August 2026 waren gerichtliche Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht worden.

Was war der Geschäftszweck der Gesellschaft?

Die Fondsgesellschaft wurde als geschlossener Publikumsfonds aufgelegt. Ihr Geschäftsmodell bestand darin, Anlegerkapital einzusammeln und über Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in deutsche Wohnimmobilien zu investieren.

Die wirtschaftlichen Erträge sollten insbesondere aus Mieteinnahmen sowie der späteren Verwertung der Immobilienbeteiligungen entstehen.

Der Fonds investierte unter anderem über die Gesellschaften d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG und d.i.i. 303 Immobilien GmbH & Co. KG in Wohnimmobilien.

Zu den Investitionsstandorten gehörten Hamburg und Nürnberg.

Rund zwölf Millionen Euro Anlegerkapital

Nach früher veröffentlichten Informationen beteiligten sich Anleger mit insgesamt rund zwölf Millionen Euro an dem Immobilienfonds.

Die Mindestbeteiligung betrug 20.000 Euro. Zusätzlich wurde ein Ausgabeaufschlag von fünf Prozent erhoben.

Die ursprünglich geplante Laufzeit reichte bis zum 31. Dezember 2031.

In den damaligen Anlageinformationen wurde ein prognostizierter Gesamtmittelrückfluss von 196,9 Prozent genannt.

Dabei handelte es sich ausdrücklich um eine Prognose und nicht um eine garantierte Rückzahlung.

Anleger tragen unternehmerisches Risiko

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht nun ein konkretes Risiko erheblicher Kapitalverluste.

Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds sind grundsätzlich unternehmerisch beteiligt. Sie tragen damit auch das wirtschaftliche Risiko der Fondsgesellschaft.

Besonders problematisch ist, dass das Anlegerkapital nicht unmittelbar als gewöhnliche Darlehensforderung gegen die Fondsgesellschaft besteht.

Kommanditisten können ihre gesellschaftsrechtlichen Einlagen deshalb grundsätzlich nicht wie normale Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Ob Anleger einen Teil ihres investierten Kapitals zurückerhalten, hängt insbesondere von den vorhandenen Vermögenswerten, den Verbindlichkeiten und möglichen Verwertungserlösen ab.

Ein vollständiger Kapitalverlust ist möglich, steht jedoch nicht fest.

Bereits zuvor wirtschaftliche Schwierigkeiten

Die wirtschaftlichen Probleme des Fonds waren bereits vor der jetzigen Verfahrenseröffnung bekannt.

Nachdem sich die Situation innerhalb der d.i.i.-Unternehmensgruppe verschlechtert hatte, wurde auch für den Immobilienfonds eine Liquidation angestrebt.

Diese konnte jedoch nicht wie ursprünglich vorgesehen abgeschlossen werden.

Im August 2026 folgten gerichtliche Sicherungsmaßnahmen. Mit der Verfahrenseröffnung am 16. Oktober hat sich der Verfahrensstand nun wesentlich verändert.

Was sollten Anleger beachten?

Betroffene Anleger sollten ihre Beteiligungsunterlagen, Zahlungsnachweise und die bisherige Korrespondenz mit der Fondsgesellschaft aufbewahren.

Wichtig ist insbesondere die Frage, ob die Beteiligung unmittelbar oder über einen Treuhandkommanditisten gehalten wird.

Auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder andere Verantwortliche können im Einzelfall geprüft werden. Solche Ansprüche entstehen jedoch nicht automatisch durch die Insolvenz. Sie setzen eine eigenständige rechtliche Anspruchsgrundlage voraus.

Fazit: Die Insolvenz der dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ist ein unmittelbar anlegerrelevanter Insolvenzfall.

Nach den bislang bekannten Informationen wurden rund zwölf Millionen Euro Anlegerkapital investiert. Welcher Teil davon letztlich verloren geht, ist derzeit nicht abschließend feststellbar.

Für die betroffenen Anleger besteht jedoch ein erhebliches wirtschaftliches Verlustrisiko.

View Comments (2) View Comments (2)
  1. Immobilienfonds sind mit Abstsnd der grösste Fehler den msn begehen kann. Hab auch mal
    Verluste hinnehmen müssen. Gibt es überhaupt welche wo der Anleger keine Verlzste hatte, ich denke nicht.

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