Die Fluggesellschaft Eurowings prüft Kurzarbeit im Flugbetrieb. Darüber wurde am Abend des 16. Oktober berichtet. Gleichzeitig streicht die Lufthansa-Tochter erste Flüge und plant weitere Sparmaßnahmen.
Für Beschäftigte entsteht damit Unsicherheit über die künftige Arbeitsauslastung und mögliche Auswirkungen auf ihr Einkommen.
Die Prüfung von Kurzarbeit bedeutet allerdings noch nicht, dass entsprechende Maßnahmen bereits verbindlich beschlossen oder für sämtliche Beschäftigte eingeführt wurden.
Auch Flugreisende können von den angekündigten Änderungen betroffen sein.
Wird ein Flug von der Fluggesellschaft annulliert, können Passagieren nach der europäischen Fluggastrechteverordnung grundsätzlich Ansprüche auf Erstattung oder anderweitige Beförderung zustehen.
Ob zusätzlich eine Ausgleichszahlung beansprucht werden kann, hängt insbesondere vom Zeitpunkt der Information über die Annullierung und den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Reisende sollten Mitteilungen der Fluggesellschaft sorgfältig prüfen und Buchungsbestätigungen sowie zusätzliche Kostenbelege aufbewahren.
Für die wirtschaftliche Bewertung ist entscheidend, welche Sparmaßnahmen Eurowings tatsächlich umsetzt und wie sich diese auf Flugangebot, Beschäftigung und Kundenservice auswirken.