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H. & M. Bauer GmbH & Co. Objekt Selb KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Fürth hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 530/26 den Antrag der H. & M. Bauer GmbH & Co. Objekt Selb KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 16.10.2026 veröffentlicht. Der Sitz des Unternehmens ist Erlangen, im Register ist die Firma unter Fürth, HRA 10941, eingetragen.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger. Für Betroffene ist das oft ein ungünstiger Ausgang, weil Forderungen dann meist nicht über ein Insolvenzverfahren abgesichert oder gesammelt durchgesetzt werden können.

Für die Gesellschaft kann dies in der Regel weitere rechtliche Folgen haben. Üblicherweise wird die Entscheidung im Register vermerkt; häufig folgt danach die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Das bedeutet nicht automatisch, dass alle Ansprüche erledigt sind. Gläubiger müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen und haben dabei meist nur geringe Aussichten, noch etwas zu erhalten.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer offene Forderungen gegen die H. & M. Bauer GmbH & Co. Objekt Selb KG hat, sollte davon ausgehen, dass es kein geordnetes Insolvenzverfahren gibt, in dem Ansprüche zentral angemeldet und geprüft werden. Wer mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen betroffen ist, sollte alle Unterlagen sichern, also Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und Schriftverkehr aufbewahren. Diese Dokumente können wichtig sein, wenn Ansprüche später selbst geltend gemacht werden müssen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig sichern und prüfen, welche Forderungen noch bestehen. Wenn es um größere Beträge geht oder unklar ist, wie Ansprüche durchgesetzt werden können, kann Rechtsrat sinnvoll sein. Wichtig ist, Fristen, Schreiben und Nachweise sorgfältig zu dokumentieren, damit die eigene Position nicht zusätzlich geschwächt wird.

Der vorliegende Beschluss betrifft ausschließlich die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Mitarbeitenden oder dem laufenden Geschäft enthält die Bekanntmachung nicht.

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