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Insolvenzantrag der Güntzel Objekt-Service Verwaltungs-GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Villingen-Schwenningen hat den Antrag der Güntzel Objekt-Service Verwaltungs-GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 16.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1 IN 71/26. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Villingen-Schwenningen und ist im Handelsregister beim Registergericht Freiburg im Breisgau unter HRB 710685 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für die Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen selbst verfolgen und haben in solchen Fällen oft nur geringe Aussichten, noch Geld zu erhalten. Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Schriftverkehr sorgfältig sichern.

Folgen für die Gesellschaft

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Thema für die Gesellschaft nicht erledigt, aber es gibt kein eröffnetes Insolvenzverfahren. In der Regel folgt daraus die Eintragung im Handelsregister und anschließend die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung im Register erfolgen. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt in diesem Stadium keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche im Verfahren gerichtet werden könnten.

Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der Sachverständigenauftrag beendet ist. Weitere Angaben zu den Gründen der wirtschaftlichen Lage enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der Güntzel Objekt-Service Verwaltungs-GmbH hat, sollte alle Belege sichern und die eigene Forderung zeitnah prüfen lassen. Je nach Lage kann auch anwaltlicher Rat sinnvoll sein, um die nächsten Schritte zu klären. Wichtig ist vor allem, Unterlagen nicht zu verlieren und Fristen im Blick zu behalten.

Da der Antrag mangels Masse abgewiesen wurde, sind die Aussichten für eine Befriedigung von Forderungen in der Regel eher gering. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln und vorhandene Nachweise vollständig zusammenzustellen.

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