Finanzaufsicht sieht Verdacht unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen
Die BaFin hat am 15. Oktober 2026 eine öffentliche Warnung zu den Angeboten auf der Internetseite euramcoassets.ltd veröffentlicht.
Nach Einschätzung der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis anbieten.
Welche konkreten Dienstleistungen auf der Website beworben werden, geht aus der vorliegenden Mitteilung nicht hervor. Auch zur Identität der Betreiber enthält die Warnung keine näheren Angaben.
Die Veröffentlichung bedeutet daher nicht, dass bereits sämtliche rechtlichen Fragen abschließend geklärt sind. Die BaFin macht vielmehr auf einen Verdachtsfall aufmerksam, der für potenzielle Kunden erhebliche Risiken mit sich bringen kann.
EURAMCO Gruppe ausdrücklich nicht beteiligt
Ein zentraler Bestandteil der Warnung betrifft die Verwendung einer fremden Unternehmensidentität.
Nach Angaben der BaFin erwecken die Betreiber der Website den Eindruck, dass eine Verbindung zur EURAMCO Gruppe besteht.
Die in Aschheim ansässige Unternehmensgruppe hat mit dem Internetangebot jedoch nichts zu tun.
Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die EURAMCO Gruppe in keinerlei Zusammenhang mit der Website euramcoassets.ltd oder den dort angebotenen Dienstleistungen steht.
Die Finanzaufsicht bezeichnet den Vorgang als Identitätsmissbrauch.
Damit richtet sich die Warnung gegen die unbekannten Betreiber der Internetseite und nicht gegen die tatsächliche EURAMCO Gruppe.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, weil Verbraucher bei Finanzangeboten häufig auf den Namen und die vermeintliche Bekanntheit eines Unternehmens vertrauen.
Wer die Identität eines real existierenden Unternehmens verwendet, kann dadurch den Eindruck von Seriosität und geschäftlicher Legitimation erzeugen, ohne tatsächlich zu diesem Unternehmen zu gehören.
Besondere Vorsicht bei Angeboten mit Kryptowerten
Dienstleistungen rund um Kryptowerte können unterschiedliche Tätigkeiten umfassen. Dazu gehören beispielsweise die Verwahrung oder Verwaltung von Kryptowerten sowie bestimmte Handels- und Vermittlungsdienstleistungen.
Welche dieser Leistungen auf euramcoassets.ltd konkret angeboten werden, lässt sich aus der BaFin-Warnung nicht entnehmen.
Für Verbraucher ist jedoch entscheidend, dass Anbieter erlaubnispflichtiger Kryptowerte-Dienstleistungen die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen müssen.
Eine professionell gestaltete Website oder die Verwendung eines bekannten Unternehmensnamens ist kein Nachweis für eine solche Berechtigung.
Besonders kritisch sollten Interessenten reagieren, wenn sie aufgefordert werden, Kryptowerte zu übertragen, Geld einzuzahlen oder persönliche Identitätsdokumente bereitzustellen, bevor die Identität und Berechtigung des Anbieters zweifelsfrei geklärt sind.
Was Verbraucher beachten sollten
Wer auf Angebote unter euramcoassets.ltd aufmerksam geworden ist, sollte zunächst überprüfen, wer tatsächlich hinter der Internetseite steht.
Dabei reicht es nicht aus, lediglich nach dem Namen EURAMCO zu suchen. Gerade bei einem Identitätsmissbrauch kann ein real existierendes Unternehmen unberechtigt als vermeintlicher Betreiber genannt werden.
Interessenten sollten deshalb die konkrete Internetadresse überprüfen und gegebenenfalls über unabhängig recherchierte offizielle Kontaktwege beim tatsächlichen Unternehmen nachfragen.
Wer bereits Zahlungen geleistet oder Kryptowerte übertragen hat, sollte sämtliche Unterlagen, Transaktionsdaten und Kommunikationsverläufe sichern.
Wurden Zugangsdaten oder sensible persönliche Informationen übermittelt, sollten die betroffenen Konten und Zugänge überprüft und gegebenenfalls abgesichert werden.
Bei einem konkreten Betrugsverdacht kommt außerdem eine Strafanzeige in Betracht.
Ob es im Zusammenhang mit euramcoassets.ltd bereits zu finanziellen Schäden gekommen ist, wird in der vorliegenden BaFin-Mitteilung nicht mitgeteilt.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Die Vorschrift bildet die Grundlage für die öffentliche Information über entsprechende Verdachtsfälle im Bereich der Kryptowerte-Dienstleistungen.
Die Warnung ist von einer abschließenden gerichtlichen Feststellung oder strafrechtlichen Verurteilung zu unterscheiden.
Die Behörde spricht hinsichtlich der unerlaubten Tätigkeit ausdrücklich von einem Verdacht. Gleichzeitig stellt sie den Identitätsmissbrauch und die fehlende Verbindung zur EURAMCO Gruppe in ihrer Mitteilung klar.