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Insolvenzantrag der BAUKO UG in Witten mangels Masse abgewiesen
Insolvenzantrag der GRC German Preventive Medicine and Rehabilitation Consulting UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen
Insolvenzantrag der Herrysell Vertrieb Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Insolvenzantrag der GRC German Preventive Medicine and Rehabilitation Consulting UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Köln hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GRC German Preventive Medicine and Rehabilitation Consulting UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Köln abgewiesen. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 70d IN 98/26 und ist am 14.10.2026 bekannt gemacht worden.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren durchgeführt und es wird auch kein Insolvenzverwalter bestellt.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass es keine geordnete Verteilung von Vermögenswerten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gibt. Wer noch Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind meist gering.

Folgen für die Gesellschaft und für Gläubiger

Nach einer Abweisung mangels Masse kommt es üblicherweise zur Eintragung ins Handelsregister. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Außenstehende bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass offene Ansprüche erledigt sind. Forderungen bestehen grundsätzlich weiter, müssen aber gegebenenfalls auf anderem Weg durchgesetzt werden.

Betroffene sollten beachten, dass sie ihre Unterlagen sichern und Fristen im Blick behalten. Das gilt besonders für offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten vorhandene Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise sorgfältig aufbewahren. Sinnvoll ist es außerdem, offene Forderungen schriftlich zu dokumentieren und bei Bedarf fachkundigen Rechtsrat einzuholen. Je früher Unterlagen gesichert werden, desto besser lassen sich spätere Schritte vorbereiten.

Die Bekanntmachung betrifft die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 35243 eingetragene GRC German Preventive Medicine and Rehabilitation Consulting UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Köln. Die Entscheidung wurde vom Insolvenzgericht Köln am 14.10.2026 unter dem Aktenzeichen 70d IN 98/26 veröffentlicht.

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