Das Insolvenzgericht Konstanz hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der myCar Bodensee GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen Si 40 IN 370/26 und wurde am 14.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Aach und ist beim Registergericht Freiburg im Breisgau unter HRB 715299 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Das ist etwas anderes als eine normale Insolvenzeröffnung mit Insolvenzverwalter und geordneter Gläubigerbeteiligung.
Für Gläubiger hat das meist unangenehme Folgen. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte einsammelt und nach festen Regeln verteilt. Wer noch Geld von der myCar Bodensee GmbH fordert, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Chancen, am Ende noch etwas zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für das Unternehmen
Die Abweisung mangels Masse führt in der Regel dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später aus dem Register gelöscht werden kann. Mit der Entscheidung des Gerichts ist damit kein reguläres Insolvenzverfahren verbunden, aus dem sich eine geordnete Befriedigung aller Gläubiger ergeben würde.
Für Betroffene ist wichtig: Die Bekanntmachung nennt nur die Abweisung des Antrags mangels Masse. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftlicher Lage enthält der Beschluss nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen gegen die myCar Bodensee GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte prüfen, welche Ansprüche bestehen, und bei Bedarf Rechtsrat einholen. Eine schnelle Reaktion ist sinnvoll, weil in solchen Fällen oft wenig Zeit bleibt, um Forderungen zu sichern oder durchzusetzen.
Für Verbraucher gilt: Keine voreiligen Annahmen treffen, aber Belege vollständig aufbewahren und Fristen im Blick behalten. Ein späteres Vorgehen hängt davon ab, welche Ansprüche im Einzelfall bestehen und gegen wen sie gerichtet werden können.