Das Insolvenzgericht Gera hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 322/26 am 13.10.2026 um 11:55 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die REFNOW SMART-UP Microfactories GmbH mit Sitz in Berlin. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Für Laien bedeutet das: Das Gericht greift schon vor einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen. In dieser Phase soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert verschoben oder Rechte einzelner Beteiligter verschlechtert werden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist damit eine Sicherungsmaßnahme im frühen Stadium des Verfahrens.
Welche Wirkung die Anordnung hat
Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen. Praktisch heißt das: Die Schuldnerin kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zustimmt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Alfred-Hess-Straße 40, 99094 Erfurt, bestellt. Außerdem ist in der Bekanntmachung Rechtsanwalt Jochen Simon Brandt aus Köln als Verfahrensbevollmächtigter genannt.
Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann
Für Kunden kann eine solche Anordnung bedeuten, dass Zahlungen, Lieferungen oder bereits offene Vorgänge nicht mehr wie gewohnt abgewickelt werden. Für Gläubiger kann die Maßnahme ein Hinweis darauf sein, dass Forderungen gesichert und später im Insolvenzverfahren geordnet geprüft werden sollen. Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte deshalb aufmerksam bleiben und die weiteren Verfahrensschritte beobachten.
Wichtig ist: Diese Bekanntmachung sagt nur, dass Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Sie enthält keine Entscheidung darüber, ob das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Auch über die Ursache der wirtschaftlichen Lage macht die Bekanntmachung keine Aussage.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen oder Zahlungen geordnet bereithalten und weitere amtliche Mitteilungen zum Verfahren verfolgen. Wer Ansprüche gegen die REFNOW SMART-UP Microfactories GmbH geltend machen will, sollte die Entwicklung im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 322/26 genau beobachten. Eigene Zahlungen oder Verfügungen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.