Das Insolvenzgericht Münster (Westfalen) hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70 IN 53/26 am 13.10.2026 Sicherungsmaßnahmen gegen die STS Dach + Holzbau GmbH mit Sitz in Ostbevern angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft damit ein Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Münster.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit der Anordnung wird eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt: Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Warendorf. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das heißt: Das Unternehmen kann über sein Vermögen nicht mehr frei entscheiden, sondern nur noch unter der Kontrolle der vorläufigen Verwalterin.
Außerdem wird den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Drittschuldner bedeutet das, dass sie nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten dürfen.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Für Kunden, Gläubiger und andere Vertragspartner kann eine solche Bekanntmachung bedeuten, dass Zahlungen und Forderungen jetzt besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Wer der Gesellschaft noch Geld schuldet, soll nach der gerichtlichen Anordnung nicht mehr an die Schuldnerin zahlen, sondern die Vorgaben des Gerichts beachten. Wer selbst Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten.
Die Bekanntmachung untersagt außerdem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene heißt das: Einzelne Vollstreckungsschritte gegen die Gesellschaft sind vorerst nicht frei fortsetzbar.
Wichtig ist: Die vorläufige Sicherung bedeutet noch nicht automatisch das Ende des Unternehmens. Sie dient zunächst dazu, das Vermögen zu sichern und die weitere Entwicklung im Verfahren zu ordnen. Ob und in welcher Form es später weitergeht, steht in der Bekanntmachung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen, offene Forderungen und laufende Zahlungen dokumentieren und sich an die Vorgaben des Insolvenzgerichts halten. Wer von der Anordnung unmittelbar betroffen ist, sollte keine eigenmächtigen Zahlungen an die Schuldnerin leisten und auf weitere gerichtliche oder verfahrensbezogene Hinweise achten.
Die amtliche Bekanntmachung stammt vom 13.10.2026 und nennt als Sitz der Gesellschaft Ostbevern sowie das Aktenzeichen 70 IN 53/26 beim Insolvenzgericht Münster (Westfalen).