Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Michalski GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 67g IN 367/26 und wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
Was die Anordnung bedeutet
Nach dem bekannt gemachten Beschluss wurde am 30.09.2026 um 15:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das heißt: Die Geschäftsleitung kann nicht mehr frei über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann aus Hamburg bestellt. Nach der Bekanntmachung sollen Schuldner der Antragstellerin nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten. Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal: Zahlungen, die an die Gesellschaft geleistet werden sollen, müssen nun besonders sorgfältig geprüft werden.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann eine solche Sicherungsmaßnahme bedeuten, dass bestehende Forderungen nicht mehr ohne Weiteres direkt bei der Gesellschaft erfüllt werden können. Wer der Michalski GmbH noch Geld schuldet, soll sich an den Beschluss halten. Wer selbst eine Forderung gegen die Gesellschaft hat, sollte die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens abwarten und seine Unterlagen geordnet bereithalten.
Die Bekanntmachung enthält keine Aussage darüber, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Sie sagt auch nichts darüber, ob das Unternehmen fortgeführt, saniert oder später liquidiert wird. Für Betroffene ist daher vor allem wichtig, dass derzeit ein gerichtlicher Schutzmechanismus gilt und die Verfügungsmacht über das Vermögen eingeschränkt ist.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Ansprüche gegen die Michalski GmbH hat oder noch Zahlungen leisten soll, sollte jetzt alle Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sichern und keine vorschnellen Zahlungen leisten, ohne den Beschluss zu beachten. Bei offenen Forderungen kann es sinnvoll sein, die Unterlagen geordnet aufzubewahren und die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts abzuwarten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.