Über das Vermögen der CreaCheck GmbH mit Sitz in Kaiserslautern hat das Insolvenzgericht Kaiserslautern im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 201/26 am 13.10.2026 eine Sicherungsmaßnahme angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin bestellt.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Die vorläufige Verwaltung des Vermögens ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte während des Verfahrens ohne Kontrolle verschoben oder verbraucht werden. Laut Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit liegt die Kontrolle über wichtige Entscheidungen nicht mehr allein bei der Gesellschaft.
Für Laien bedeutet das: Die CreaCheck GmbH kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen, die das Vermögen betreffen, brauchen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das soll die vorhandene Masse sichern, damit später geprüft werden kann, was für das Verfahren zur Verfügung steht.
Welche Folgen das für Betroffene haben kann
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger ist diese Bekanntmachung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gegen die CreaCheck GmbH ein Insolvenzantragsverfahren läuft und das Insolvenzgericht Kaiserslautern bereits Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft haben könnte, sollte deshalb den Stand des Verfahrens genau beobachten.
Für Gläubiger kann eine vorläufige Verwaltung bedeuten, dass offene Ansprüche nicht automatisch erfüllt werden. Die Bekanntmachung sagt nichts über die Höhe möglicher Forderungen oder über eine spätere Insolvenzentscheidung aus. Sie zeigt aber, dass das Verfahren bereits in eine Phase eingetreten ist, in der das Vermögen besonders geschützt wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock aus Mannheim bestellt worden. Er ist die Person, die die Sicherung und Verwaltung des Vermögens in dieser vorläufigen Phase begleitet. Die amtliche Bekanntmachung weist außerdem darauf hin, dass der vollständige Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Kaiserslautern eingesehen werden kann.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die CreaCheck GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Mahnungen sorgfältig aufbewahren. Sinnvoll ist es außerdem, weitere amtliche Bekanntmachungen zum Verfahren im Blick zu behalten. Mehr lässt sich aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht ableiten.