Beim Insolvenzgericht Landshut läuft unter dem Aktenzeichen IN 755/26 ein Verfahren über den Antrag der LiWa-Solar UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Landshut. Nach der am 13.10.2026 veröffentlichten Bekanntmachung wurde um 13:46 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Die Bekanntmachung nennt als rechtliche Grundlage § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung. Für Laien bedeutet das: Das Gericht greift bereits vor einer endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren ein, damit das Vermögen des Unternehmens nicht unkontrolliert verändert oder vermindert wird. In diesem Stadium geht es also noch nicht um die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern um Schutzmaßnahmen im Vorfeld.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner aus Landau bestellt. Nach der Verfügung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das betrifft laut Bekanntmachung auch die Einziehung von Außenständen. Damit wird sichergestellt, dass Geldzuflüsse und Vermögensbewegungen nicht allein durch die Schuldnerin gesteuert werden.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann eine solche Anordnung bedeuten, dass Forderungen und Zahlungen nicht mehr wie gewohnt behandelt werden. Wer noch Geld von der LiWa-Solar UG (haftungsbeschränkt) erwartet, sollte sich darauf einstellen, dass Entscheidungen über Vermögenswerte nun der Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwalterin unterliegen. Auch offene Forderungen können von dieser Maßnahme betroffen sein, weil die Einziehung von Außenständen ausdrücklich einbezogen ist.
Die Bekanntmachung enthält keine Aussagen dazu, wie es wirtschaftlich weitergeht oder ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird. Fest steht nach dem veröffentlichten Beschluss nur, dass das Vermögen der Schuldnerin zunächst gesichert werden soll. Für Betroffene ist deshalb wichtig, die weiteren gerichtlichen Mitteilungen aufmerksam zu verfolgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die LiWa-Solar UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Mahnungen geordnet bereithalten. Gläubiger sollten außerdem ihre Post und weitere gerichtliche Nachrichten genau prüfen. Da die vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt wurde, können sich Zahlungswege und Zuständigkeiten kurzfristig ändern. Der wichtigste Schritt ist jetzt, nichts zu überstürzen und alle offenen Ansprüche gut zu dokumentieren.
Die Bekanntmachung stammt vom 13.10.2026 und betrifft die LiWa-Solar UG (haftungsbeschränkt), Sitz Landshut, Register Landshut HRB 13918, beim Insolvenzgericht Landshut im Verfahren IN 755/26.