Beim Insolvenzgericht Göttingen ist unter dem Aktenzeichen 71 IN 86/26 NOM eine Bekanntmachung zur Sicherungsmaßnahme für die LISA Laser Products GmbH veröffentlicht worden. Die Bekanntmachung datiert vom 13.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Katlenburg-Lindau genannt.
Was die vorläufige Verwaltung bedeutet
Nach dem Bekanntmachungstext wurde am 13.10.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das ist eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll das Vermögen des Unternehmens schützen, solange das Verfahren noch läuft.
Außerdem steht in der Bekanntmachung, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Für Laien heißt das: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen. Bestimmte Handlungen brauchen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit sollen Vermögenswerte gesichert und nachteilige Veränderungen verhindert werden.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Antragstellerin. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Für Betroffene bedeutet das: Wer der LISA Laser Products GmbH noch Geld schuldet oder eine Zahlung an das Unternehmen leisten soll, muss sich an die Vorgaben des Beschlusses halten.
Für Gläubiger kann die vorläufige Verwaltung ein Hinweis darauf sein, dass Forderungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzantragsverfahren besonders geprüft werden. Für Kunden kann die Maßnahme bedeuten, dass Zahlungen, Lieferungen oder andere Verpflichtungen nicht mehr ohne Weiteres wie gewohnt abgewickelt werden. Welche konkreten Auswirkungen im Einzelfall bestehen, ergibt sich jedoch nicht aus der Bekanntmachung selbst.
Bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius bestellt. In der Bekanntmachung ist als Kanzlei c/o KMP Rechtsanw.- und Steuerber. GmbB, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg genannt.
Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Rechnungen, Lieferungen und Forderungen sorgfältig prüfen und sich an die Vorgaben des Beschlusses halten. Wer Zahlungen an die LISA Laser Products GmbH leisten soll oder Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die weitere Entwicklung im Verfahren aufmerksam verfolgen. Wichtig ist vor allem, keine vorschnellen Zahlungen oder Verfügungen vorzunehmen, die dem Beschluss widersprechen könnten.