Beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin läuft ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der itw Institut für Aus- und Weiterbildung gGmbH. Dazu hat das Gericht am 13.10.2026 um 12:33 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 3618 IN 6022/26.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen bedeutet nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Das Gericht trifft in dieser Phase vorläufige Anordnungen, damit sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag nicht nachteilig verändert. Ziel ist es, Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Nach der Bekanntmachung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Berlin bestellt. Er ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Gläubiger bedeutet die Anordnung vor allem, dass bestehende Forderungen nicht mehr frei und direkt gegen die Schuldnerin durchgesetzt werden können, soweit die Zwangsvollstreckung betroffen ist. Die Bekanntmachung ordnet zudem an, dass Schuldner der Schuldnerin nicht mehr an die Schuldnerin zahlen dürfen. Leistungen sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Die Bekanntmachung enthält außerdem, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen darf. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Er darf auch Sonderkonten eröffnen und darüber verfügen.
Für Kunden oder andere Vertragspartner kann das bedeuten, dass Zahlungen, offene Forderungen oder laufende Geschäftsbeziehungen nicht mehr wie bisher abgewickelt werden. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob jemand Gläubiger, Kunde oder sonstiger Vertragspartner ist. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich aber vor allem: Über das Vermögen der Schuldnerin gelten ab sofort Sicherungsregeln.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Rechnungen, Verträgen und Zahlungen geordnet bereithalten und künftige Aufforderungen genau prüfen. Wenn eine Forderung gegen die Schuldnerin besteht, ist es sinnvoll, die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters abzuwarten. Zahlungen sollten nur dann geleistet werden, wenn sie von der zuständigen Stelle verlangt werden.
Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Berlin. Die Veröffentlichung nennt das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, das Handelsregister und die Registernummer HRB 108801. Die Bekanntmachung ist am 13.10.2026 veröffentlicht worden.