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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Augsburg hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen IN 920/26 am 13.10.2026 um 12:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH mit Sitz in Augsburg angeordnet. Die Bekanntmachung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern.

Für Laien bedeutet eine solche Sicherungsmaßnahme: Das Gericht greift schon vor der eigentlichen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Damit sollen Vermögenswerte geschützt werden, solange geprüft wird, wie es rechtlich und wirtschaftlich weitergeht. In diesem Stadium geht es noch nicht um eine endgültige Entscheidung über die Insolvenz, sondern um Schutz und Kontrolle.

Was die Anordnung konkret bewirkt

Nach der Bekanntmachung ist Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic aus Augsburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft nach dem Text ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen, Forderungseinzüge oder andere Vermögensbewegungen der Schuldnerin nicht mehr allein von der Firma wirksam vorgenommen werden können. Wer noch Geld von der Gesellschaft erwartet oder an sie zahlen soll, sollte deshalb besonders aufmerksam sein und auf weitere Mitteilungen achten.

Was das für Betroffene heißen kann

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Sicherungsmaßnahme. Sie soll verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft, unzulässig verbraucht oder in anderer Weise nachteilig verändert wird. Für Betroffene ist wichtig: Die Bekanntmachung ist ein formeller gerichtlicher Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie sagt aber noch nicht, wie das Verfahren am Ende ausgeht.

Wer Forderungen gegen die C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Wer selbst noch Zahlungen leisten soll, sollte prüfen, ob dafür bereits neue Weisungen oder Zustimmungen erforderlich sind. Der Text der Bekanntmachung ordnet an, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche und offenen Vorgänge sofort prüfen, Belege sichern und weitere offizielle Mitteilungen genau lesen. Wenn eine Zahlung an die Gesellschaft ansteht oder eine Forderung offen ist, kann es sinnvoll sein, den vorläufigen Insolvenzverwalter zu kontaktieren. Die in der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic in Augsburg.

Wichtig ist vor allem, keine übereilten Zahlungen oder Verfügungen vorzunehmen, solange die Zustimmungslage ungeklärt ist. Maßgeblich sind die gerichtliche Anordnung und spätere Mitteilungen im Verfahren unter dem Aktenzeichen IN 920/26 beim Insolvenzgericht Augsburg.

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