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Insolvenzantrag der Maximilian Meyer Holding UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Rostock hat den Antrag der Maximilian Meyer Holding UG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 62 IN 297/26 und wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Thulendorf, das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock, die Register-Nr. lautet HRB 16751.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt dann nicht zu einer regulären Insolvenz mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für die Beteiligten hat das regelmäßig schwere Folgen. Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Verfahren geltend machen, sondern müssen sich selbst um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen meist gering.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren nicht eröffnet. In der Folge wird eine solche Gesellschaft in der Regel aufgelöst; später kann die Löschung im Register folgen. Welche weiteren Schritte im konkreten Fall erfolgen, ergibt sich aus dem weiteren Register- und Verfahrensstand. Diese Bekanntmachung enthält dazu jedoch nur die Abweisung des Insolvenzantrags.

Wichtig ist auch: Es gibt in diesem Fall keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnet und die Gläubiger gleichmäßig bedient. Deshalb müssen Betroffene ihre Ansprüche, soweit möglich, selbst prüfen und verfolgen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Betroffene sollten außerdem prüfen, ob sie ihre Forderung anderweitig geltend machen können und ob rechtlicher Rat sinnvoll ist. Gerade bei geringen Erfolgsaussichten kann eine schnelle rechtliche Einschätzung helfen, die nächsten Schritte richtig zu wählen.

Die Bekanntmachung vom 13.10.2026 zeigt damit vor allem eines: Über das Vermögen der Maximilian Meyer Holding UG mit Sitz in Thulendorf wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil das Gericht von fehlender Masse ausgeht.

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