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Angermünder Matten Verwaltungs-GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Neuruppin hat den Antrag der Angermünder Matten Verwaltungs-GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 13.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 15 IN 171/26. Die Firma hat ihren Sitz in Angermünde und ist beim Amtsgericht Neuruppin unter der Register-Nr. HRB 9991 NP geführt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen der Firma voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird daher kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger über ein eröffnetes Verfahren.

Für die Gläubiger bedeutet das in der Regel ungünstige Aussichten. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Oft sind die Chancen auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung gering. Wer offene Ansprüche gegen die Firma hat, sollte die eigenen Unterlagen daher sorgfältig sichern.

Folgen für die Gesellschaft

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Unternehmen nicht in einem regulär eröffneten Insolvenzverfahren. In der Praxis führt ein solcher Schritt häufig dazu, dass die Gesellschaft später aufgelöst und anschließend gelöscht wird. Zudem erfolgt eine Eintragung im Handelsregister. Für Betroffene kann das bedeuten, dass Ansprüche nicht mehr über ein Insolvenzverfahren gebündelt geltend gemacht werden können.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Geschäftszweig/Beschäftigung die Vermietung von Maschinen aller Art sowie die Übernahme der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin der Angermünder Matten GmbH & Co. KG.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die Firma hat, sollte Belege, Verträge, Rechnungen und sonstige Nachweise vollständig sichern. Sinnvoll kann es sein, die eigene Forderung zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden.

Die Bekanntmachung vom 13.10.2026 macht damit deutlich, dass das Gericht den Insolvenzantrag der Angermünder Matten Verwaltungs-GmbH nicht weiterbearbeitet hat. Maßgeblich ist dabei allein die fehlende Masse, also ein voraussichtlich nicht ausreichendes Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten.

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